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Zulassungsbehörden

Zulassungsbehörden sind lokale Verwaltungsstellen in Deutschland (und anderen deutschsprachigen Ländern), die für die Zulassung, Umschreibung und Abmeldung von Kraftfahrzeugen sowie für zugehörige Fahrzeugdokumente zuständig. Sie arbeiten in der Regel in Kreisen oder Städten und sind Teil der öffentlichen Verwaltung. Ihre Aufgaben richten sich nach Rechtsvorschriften wie der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und dem Straßenverkehrsgesetz.

Zu den Aufgaben der Zulassungsbehörden gehört die Registrierung neuer und bestehender Fahrzeuge, der Eigentümerwechsel, die Ummeldung

Prozessual arbeiten die Zulassungsbehörden eng mit Versicherungsunternehmen, Prüforganen (z. B. TÜV/DEKRA) für HU/AU und dem KBA

Insgesamt dienen Zulassungsbehörden der ordnungsgemäßen Fahrzeugregistrierung, der Rechtskonformität im Straßenverkehr und der zentralen Fahrzeugverwaltung.

auf
einen
neuen
Halter,
sowie
die
Ausstellung
von
Fahrzeugdokumenten.
Sie
stellen
Zulassungsbescheinigungen
Teil
I
und
Teil
II
aus
und
ermöglichen
die
Vergabe
von
Kennzeichenkombinationen.
Außerdem
kümmern
sie
sich
um
die
elektronische
Versicherungsbestätigung
(eVB)
und
die
Aktualisierung
der
Fahrzeugdaten
im
Zentralregister
des
Kraftfahrt-Bundesamts
(KBA).
Weitere
Tätigkeiten
umfassen
die
Ausstellung
von
Kurzzeitkennzeichen,
Exportkennzeichen
sowie
diverse
An-
und
Ummeldeanträge.
Die
Behörde
kann
Fahrzeuge
ab-
oder
ummelden
und
Kennzeichen
zuweisen
oder
freigeben.
zusammen.
Typische
Voraussetzungen
für
eine
Zulassung
sind
ein
gültiger
Personalausweis
oder
Reisepass,
Fahrzeugdokumente,
der
Nachweis
einer
Versicherung
(eVB),
Zahlungsnachweise
sowie
gegebenenfalls
weitere
Nachweise
wie
eine
Vollmacht
oder
eine
Eintragung
im
Fahrzeugbrief.
Nach
Prüfung
der
Unterlagen
erfolgt
die
Ausstellung
der
Papiere
und
die
Zuweisung
eines
Kennzeichens;
in
der
Regel
erfolgt
die
Abwicklung
zeitnah
vor
Ort
oder
per
Terminvereinbarung.