Klangcharakter
Der Begriff Klangcharakter bezeichnet den charakteristischen hörbaren Eindruck eines Klanges, der ihn von anderen Klängen unterscheidet. Er hängt eng mit dem Begriff der Klangfarbe (Timbre) zusammen, wird aber oft breiter und subjektiver verwendet. Der Klangcharakter ergibt sich aus der Kombination mehrerer akustischer Eigenschaften: der spektralen Struktur des Signals (Verhältnis von Grundton zu Obertönen, Verteilung der Obertöne, Inharmonikität), der zeitlichen Entwicklung des Klanges (Attack- und Decay-Verhalten, Hüllformen wie ADSR) sowie dem Vorhandensein von Rauschen oder spezieller Modulation (Vibrato, Tremolo) und den räumlichen oder formantenartigen Resonanzen, die charakteristische Stimm- oder Klangfarbenformen erzeugen können.
Der Klangcharakter wird maßgeblich durch das Instrument, die Spieltechnik und die Aufnahmeraum- oder Lautsprecherakustik geprägt. Streicher,
In der Musikwissenschaft wird der Klangcharakter oft durch Analyse von Spektren, Formanten, Attack-Decay-Verläufen und perzeptuellen Merkmalen