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Identitätsdiebstahl

Identitätsdiebstahl bezeichnet die missbräuchliche Beschaffung und Nutzung personenbezogener Daten, um sich als eine andere Person auszugeben. Ziel ist oft die Eröffnung von Verträgen, der Zugriff auf Konten oder die Begehung weiterer Straftaten im Namen des Opfers.

Vorfälle entstehen durch Phishing, Malware, Datenlecks, Social Engineering, Kartenbetrug oder gefälschte Webseiten. Täter nutzen oft Name,

Folgen können unerlaubte Transaktionen, Schulden, negative Auskünfte bei Auskunfteien, Schwierigkeiten bei Kontoeröffnung und behördliche Probleme sein.

Erkennung und Prävention: Verdächtige Kontoaktivitäten, unerwartete Mahnungen oder Anfragen von Kreditgebern weisen auf Identitätsdiebstahl hin. Prävention

Was tun bei Verdacht: Banken sofort informieren, Karten sperren, Polizei benachrichtigen. Bei Verdacht Behörden informieren; Schufa-Sperrung

Rechtlicher Rahmen: Datenschutzgesetze wie die EU-DSGVO (DSGVO) schützen personenbezogene Daten. Nationale Regelungen wie das Bundesdatenschutzgesetz ergänzen.

Adresse,
Geburtsdatum,
Ausweis-
oder
Kontodaten,
um
Konten
zu
eröffnen
oder
Kredite
zu
beantragen.
Opfer
berichten
auch
von
Aufwand,
Stress
und
finanziellen
Belastungen.
umfasst
starke
Passwörter,
Zwei-Faktor-Authentifizierung,
Vorsicht
bei
Phishing,
regelmäßige
Überprüfung
von
Konto-
und
Kreditberichten
sowie
Sperrungen
bei
Bedarf.
nutzen,
um
Neuanträge
zu
verhindern.
Belege
sammeln
und
gegebenenfalls
Amts-
oder
Meldebehörde
informieren.
Strafrechtliche
Bestimmungen
wie
Betrug
oder
Urkundenfälschung
können
relevant
sein;
Betroffene
haben
zivilrechtliche
Ansprüche
und
staatliche
Hilfen.