Haushaltsverfahren
Haushaltsverfahren bezeichnet im öffentlichen Recht den formalen Ablauf, in dem der Staatshaushalt vorbereitet, beschlossen, ausgeführt und kontrolliert wird. Es umfasst die Planungen, die Zuweisung von Mitteln, die Umsetzung der Ausgaben sowie die Rechenschaft über deren Verwendung. Das Verfahren gilt auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene und dient der wirtschaftlichen Steuerung, Transparenz und Rechenschaftspflicht gegenüber Parlamenten und Bürgern.
Die typischen Phasen des Haushaltsverfahrens umfassen: Vorbereitung und Ausarbeitung des Haushalts durch die Verwaltung, einschließlich Haushaltsansätzen,
Die rechtliche Grundlage variiert je nach Staatsebene. Typisch finden sich bundes- oder landesweite Haushaltsordnungen, Kommunalhaushaltsordnungen sowie
Das Haushaltsverfahren sorgt für planbare Finanzen, verhindert unbegrenzte Ausgaben, ermöglicht die Priorisierung von Projekten und schafft