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Haushaltsverfahren

Haushaltsverfahren bezeichnet im öffentlichen Recht den formalen Ablauf, in dem der Staatshaushalt vorbereitet, beschlossen, ausgeführt und kontrolliert wird. Es umfasst die Planungen, die Zuweisung von Mitteln, die Umsetzung der Ausgaben sowie die Rechenschaft über deren Verwendung. Das Verfahren gilt auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene und dient der wirtschaftlichen Steuerung, Transparenz und Rechenschaftspflicht gegenüber Parlamenten und Bürgern.

Die typischen Phasen des Haushaltsverfahrens umfassen: Vorbereitung und Ausarbeitung des Haushalts durch die Verwaltung, einschließlich Haushaltsansätzen,

Die rechtliche Grundlage variiert je nach Staatsebene. Typisch finden sich bundes- oder landesweite Haushaltsordnungen, Kommunalhaushaltsordnungen sowie

Das Haushaltsverfahren sorgt für planbare Finanzen, verhindert unbegrenzte Ausgaben, ermöglicht die Priorisierung von Projekten und schafft

Investitionsprogrammen
und
Finanzplanung;
Beratung
und
Beschlussfassung
durch
das
Parlament
oder
den
zuständigen
Haushaltsausschuss;
Ausführung,
Mittelbewirtschaftung
und
Budgetkontrolle
durch
die
ausführenden
Behörden;
Rechnungslegung,
Berichtswesen
und
Prüfung
durch
Innen-
oder
Rechnungshöfe;
sowie
Jahresabschluss,
Abrechnung
von
Nachträgen
und
ggf.
Haushaltsausgleich.
Grundsätze
ordnungsgemäßer
Buchführung.
Wesentliche
Instrumente
sind
Haushaltsmittel,
Ausgabe-
und
Einnahmenrahmen,
Kreditermächtigungen
und
gegebenenfalls
Nach-
bzw.
Ergänzungshaushalte.
Rechenschaftspflicht
gegenüber
Gesetzgebern
und
Bürgern.
Unterschiede
ergeben
sich
in
der
Ausgestaltung
der
Gesetzeslage,
der
Rollenzuweisung
zwischen
Regierung,
Parlament
und
Verwaltung
sowie
in
der
Form
der
Berichterstattung.
In
der
Praxis
wird
das
Verfahren
oft
von
Haushaltsplänen
begleitet,
deren
Einhaltung
überwacht
wird,
und
durch
Schluss-
oder
Jahresabrechnungen
abgeschlossen.