Haupttäter
Haupttäter ist ein in der deutschen Strafrechtspraxis verwendeter Begriff, der denjenigen Täter kennzeichnet, der die Straftat unmittelbar verwirklicht und den maßgeblichen Tatverlauf trägt. Der Begriff ist kein eigenständiger Straftatbestand; er dient der Einordnung der Rollen innerhalb einer Tat.
In gemeinschaftlich begangenen Straftaten kann es mehrere Täterschaften geben. Der Haupttäter wird oft als der Beteiligte
Die Zuordnung zum Haupttäter hat praktische Auswirkungen auf die Zurechnung der Schuld und die Strafzumessung; sie