Grundhonorar
Grundhonorar bezeichnet in deutschsprachigen Vertrags- und Berufsbeziehungen einen festen Grundbetrag, der dem Auftragnehmer als Basisentlohnung zugesprochen wird. Es dient als Absicherung des Anbieters und als Ausgangspunkt für weitere Leistungen. Das Grundhonorar kann als Retainer, als Vorauszahlung oder als Mindesthonorar vereinbart werden und ist oft unabhängig vom tatsächlichen Zeitaufwand oder vom konkreten Ergebnis. Zusätzlich anfallende Leistungen oder Stundensätze werden darauf aufgeschlagen oder separat abgerechnet.
Anwendungsgebiete umfassen Beratung, Design, Rechts- und Steuerberatung, Journalismus, Gesundheitswesen und andere freiberufliche Tätigkeiten, in denen eine
Vorteile und Nachteile: Das Grundhonorar schafft Sicherheit für den Dienstleister und Planbarkeit für den Auftraggeber; es