Grundabdeckung
Grundabdeckung bezeichnet den grundlegenden Umfang an Leistungen oder Schutz, der in einem Vertrag, System oder Programm bereitgestellt wird. Sie bildet die minimale Abdeckung, die festgelegt ist, um einen Basisschutz oder eine Basissicherheit zu gewährleisten. Der konkrete Umfang der Grundabdeckung variiert je nach Kontext, Rechtsordnung, Branche und individuellen Vereinbarungen; sie kann durch Gesetz, Verbandsvorgaben oder vertragliche Regelungen definiert sein.
In der Versicherungswirtschaft wird der Begriff genutzt, um die baseline der abgedeckten Risiken und Leistungen zu
Im Bereich der sozialen Absicherung oder im Risikomanagement dient Grundabdeckung als Standardniveau des Schutzes, das allen
Unklarheiten entstehen durch unterschiedliche Formulierungen und juristische Rahmenbedingungen. Wer Grundabdeckung definiert, ist meist im Vertrag, in