Gewerbesteuermessbetrag
Der Gewerbesteuermessbetrag ist der steuerliche Messbetrag, der bei der Erhebung der Gewerbesteuer in Deutschland als Grundlage dient. Er ergibt sich aus dem Gewerbeertrag (dem steuerbaren Ertrag eines Gewerbebetriebs) gemäß dem Gewerbesteuergesetz (GewStG) nach Hinzurechnungen und Kürzungen. Zur Ermittlung wird der Gewerbeertrag, soweit anwendbar, abzüglich des Gewerbesteuerfreibetrags von 24.500 EUR für natürliche Personen und bestimmte Personengesellschaften, mit 3,5% multipliziert. Bei Kapitalgesellschaften gilt der Freibetrag in der Regel nicht.
Der daraus resultierende Messbetrag wird anschließend mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde multipliziert, um die tatsächliche
Hinweise: Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer, die zur Finanzierung der Städte und Gemeinden dient. Natürliche