Gesetzesnachweisen
Gesetzesnachweise bezeichnet im deutschen Verwaltungs- und Rechtsverkehr die Belege oder Erklärungen, mit denen nachgewiesen wird, dass eine Person, ein Unternehmen oder eine Organisation gesetzliche Anforderungen erfüllt. Sie kommen in verschiedenen Verfahrensarten zum Einsatz, etwa bei Genehmigungen, Zulassungen, Ausschreibungen oder behördlichen Kontrollen.
Der Zweck ist, zu verifizieren, dass die Beteiligten die einschlägigen Rechtsvorschriften einhalten, etwa Lizenzen, Registrierungen, fachliche
Häufige Dokumentenarten sind: offizielle Bescheinigungen und Auszüge (z.B. Steuerauskunft, Sozialversicherungsnachweis, Gewerbe- oder Handwerksregister), Zulassungen oder Betriebserlaubnisse,
Verwendung und Prüfung: Gesetzesnachweise werden von Behörden oder Vergabestellen angefordert und geprüft. Falsche oder fehlende Nachweise
Siehe auch: Zuverlässigkeitsnachweis, Eignungsnachweis, Compliance.