Gefährdungsermittlung
Gefährdungsermittlung bezeichnet in der deutschen Arbeitsschutz- und Gesundheitsvorsorgepraxis einen systematischen Prozess zur Identifikation von Gefährdungen am Arbeitsplatz und zur Beurteilung der damit verbundenen Risiken. Sie ist ein Kernbestandteil der Gefährdungsbeurteilung, die Arbeitgeber gemäß dem Arbeitsschutzgesetz durchführen müssen, um geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten.
Der Ablauf umfasst typischerweise: Festlegung des Arbeitsbereichs oder der Tätigkeit; Ermittlung potenzieller Gefährdungen in den Bereichen
Das Ergebnis ist eine Gefährdungs- bzw. Risikobewertungsliste, aus der sich konkrete Schutzmaßnahmen, Verantwortlichkeiten und Fristen ableiten.
Wesentliche Ziele sind der Schutz von Beschäftigten vor Unfällen und gesundheitlichen Belastungen sowie die Schaffung eines