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Gefährdungsermittlung

Gefährdungsermittlung bezeichnet in der deutschen Arbeitsschutz- und Gesundheitsvorsorgepraxis einen systematischen Prozess zur Identifikation von Gefährdungen am Arbeitsplatz und zur Beurteilung der damit verbundenen Risiken. Sie ist ein Kernbestandteil der Gefährdungsbeurteilung, die Arbeitgeber gemäß dem Arbeitsschutzgesetz durchführen müssen, um geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten.

Der Ablauf umfasst typischerweise: Festlegung des Arbeitsbereichs oder der Tätigkeit; Ermittlung potenzieller Gefährdungen in den Bereichen

Das Ergebnis ist eine Gefährdungs- bzw. Risikobewertungsliste, aus der sich konkrete Schutzmaßnahmen, Verantwortlichkeiten und Fristen ableiten.

Wesentliche Ziele sind der Schutz von Beschäftigten vor Unfällen und gesundheitlichen Belastungen sowie die Schaffung eines

physikalisch,
chemisch,
biologisch,
ergonomisch,
psychosozial
und
mechanisch;
Beurteilung
des
Risikos
durch
Betrachtung
von
Eintrittswahrscheinlichkeit
und
Schwere
der
Folgen;
Prüfung
bestehender
Schutzmaßnahmen
und
deren
Wirksamkeit;
Ableitung
weiterer
notwendiger
Maßnahmen
sowie
Priorisierung
nach
Dringlichkeit;
Dokumentation
der
Ergebnisse;
Information,
Unterweisung
und
regelmäßige
Überprüfung.
Veränderungen
am
Arbeitsplatz,
wie
neue
Arbeitsmittel,
Prozesse
oder
Stoffe,
können
eine
erneute
Gefährdungsermittlung
erforderlich
machen.
nachvollziehbaren,
rechtskonformen
Vorgehens.
Die
Praxis
variiert
je
nach
Branche
und
Unternehmensgröße,
bleibt
aber
im
Kern
ein
iterativer
Prozess,
der
kontinuierlich
aktualisiert
wird,
um
neue
Risiken
zeitnah
zu
erkennen
und
zu
mindern.