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Gefahrkennzeichnung

Gefahrkennzeichnung bezeichnet die Kennzeichnung von Gefahrstoffen, Zubereitungen und Gemischen, um potenzielle Gefahren für Gesundheit und Umwelt früh sichtbar zu machen. Ziel ist eine klare, verständliche Übermittlung von Risiken, damit Personen Schutzmaßnahmen treffen können und Unfälle vermieden werden.

Die Kennzeichnung umfasst in der Regel: Piktogramme (GHS), Signalwörter wie Gefährlich oder Achtung, Gefahrenhinweise (Hazard statements,

Auf EU-Ebene erfolgt die Kennzeichnung gemäß der CLP-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 1272/2008), die das Globally Harmonized

Für den Transport von Gefahrgut gelten separate Kennzeichnungssysteme (ADR/RID/IMDG/ICAO), die orange Labels bzw. Schildchen verwenden. Die

Zusammengefasst dient Gefahrkennzeichnung der kommunikativen Vermittlung von Gefahren und Schutzmaßnahmen und bildet eine zentrale Säule der

H-sätze)
und
Sicherheitshinweise
(P-sätze).
Zusätzlich
werden
die
Gefahrenklassen
und
-kategorien
angegeben
(z.
B.
akute
Toxizität,
Brandgefährdung,
Umweltgefahr).
Auf
dem
Etikett
wird
außerdem
der
Produktname,
der
Hersteller
und
gegebenenfalls
Vorsichtsmaßnahmen
aufgeführt.
System
(GHS)
in
EU-Recht
umgesetzt.
Deutschland
setzt
dies
durch
die
Gefahrstoffverordnung
(GefStoffV)
um,
ergänzt
durch
TRGS-Richtlinien;
zudem
sind
Sicherheitsdatenblätter
gemäß
REACH
(Verordnung
EU
Nr.
1907/2006)
erforderlich.
Risikokommunikation
ersetzt
durch
H-
und
P-Sätze
statt
früherer
R-
und
S-Sätze.
chemischen
Sicherheit
in
Arbeitswelt,
Handel
und
Verbraucherbereich.