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Führerscheinbeantragung

Führerscheinbeantragung bezeichnet den behördlichen Prozess zur Erteilung oder Änderung einer Fahrerlaubnis. Sie umfasst die Erstbeantragung, die Erweiterung von Klassen sowie die Ummeldung oder der Umtausch eines ausländischen Führerscheins. In Deutschland erfolgt die Beantragung bei der zuständigen Führerscheinstelle, während Fahrschulen oft Unterstützung bei der Vorbereitung bieten.

Wer einen Führerschein beantragen will, wendet sich an die Führerscheinstelle der Stadt oder des Landkreises. Typischerweise

Zu den häufig geforderten Unterlagen gehören ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, die Meldebestätigung (Wohnsitznachweis), ein biometrisches

Der Ablauf umfasst die Antragsstellung, Prüfungsvoraussetzungen, Terminvereinbarungen für Theorie- und Praxisprüfungen sowie die Ausstellung des Kartenführerscheins

Sonderfälle betreffen die Umschreibung oder Erweiterung bestehender Lizenzen, die Einbindung begleitenden Fahrens (BF17) sowie die Beantragung

beginnt
man
parallel
mit
der
Fahrausbildung
in
einer
Fahrschule.
Die
Behörde
prüft
die
vorgelegten
Unterlagen
und
erteilt
gegebenenfalls
die
Erlaubnis
zur
Teilnahme
an
Theorie-
und
Praxisprüfungen.
Nach
bestandenen
Prüfungen
wird
der
Führerschein
ausgestellt.
Bei
EU-/EWR-Führerscheinen
oder
der
Umschreibung
eines
ausländischen
Führerscheins
gelten
spezielle
Regelungen,
die
ebenfalls
über
die
Führerscheinstelle
laufen.
Foto,
eine
Sehtestbescheinigung
von
einem
anerkannten
Institut
sowie
der
Nachweis
über
einen
Erste-Hilfe-Kurs.
Je
nach
Fall
können
weitere
Unterlagen
nötig
sein,
etwa
bei
Klassenwechsel
oder
Namensänderungen.
nach
bestandener
Prüfung.
Gebühren
variieren
je
nach
Fahrerlaubnisklasse
und
Behörde;
zudem
fallen
Kosten
für
Prüfungen
an.
Die
Bearbeitungsdauer
ist
regional
unterschiedlich
und
reicht
von
einigen
Wochen
bis
zu
längeren
Wartezeiten
in
Spitzenphasen.
bei
ausländischen
oder
internationalen
Führerscheinen.