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Fördereinrichtungen

Fördereinrichtungen, auch Förderinstitutionen, bezeichnet einen Sammelbegriff für Einrichtungen, deren vorrangiges Ziel es ist, die Entwicklung, Bildung, Rehabilitation oder gesellschaftliche Teilhabe von Menschen zu fördern. Der Begriff wird in verschiedenen Bereichen verwendet, vor allem im Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesen, und umfasst sowohl öffentliche als auch private, gemeinnützige Träger.

Zu den typischen Angeboten gehören Frühförderung für Kinder, schulische Fördermaßnahmen, therapeutische Begleitung, berufliche Qualifizierung und Arbeitsmarktintegration

Fördereinrichtungen können in Form von Schulen, Beratungsstellen, Rehabilitationszentren, Förderwerkstätten oder integrativen Einrichtungen auftreten. Die Träger reichen

Der rechtliche Rahmen ergibt sich aus nationalen Bildungs-, Sozial- und Arbeitsgesetzen sowie aus spezialgesetzlichen Regelungen zur

sowie
Maßnahmen
zur
sozialen
Teilhabe.
Die
Leistungen
richten
sich
nach
individuellen
Förderplänen
und
sollen
Benachteiligungen
abbauen
sowie
Chancen
auf
Teilhabe
erhöhen.
Fördereinrichtungen
arbeiten
oft
interdisziplinär
und
kooperieren
mit
Schulen,
Gesundheitsdiensten,
Sozialdiensten
und
Arbeitsagenturen.
von
Bund
und
Ländern
über
Kommunen
bis
zu
Sozialversicherungsträgern
und
freien
Trägern.
Die
Finanzierung
erfolgt
in
der
Regel
aus
öffentlichen
Mitteln,
Drittmitteln
oder
Spenden.
Je
nach
Bundesland
und
Rechtsgebiet
können
unterschiedliche
Förder-
und
Aufnahmevoraussetzungen
gelten.
Rehabilitation
und
Teilhabe.
Ziel
ist
oft
die
frühzeitige
Förderung,
Prävention
von
Benachteiligungen
und
die
Unterstützung
lebenslangen
Lernens
sowie
die
Schaffung
barrierefreier
Zugänge.
Förderungseinrichtungen
tragen
damit
zur
Chancengleichheit
und
zur
Integration
in
Bildung,
Ausbildung
und
Arbeitsleben
bei.
In
der
Praxis
arbeiten
sie
oft
interdisziplinär
mit
Schulen,
Gesundheitsdiensten,
Arbeitsagenturen
und
Integrationsbehörden
zusammen.