Formwahl
Formwahl bezeichnet in der deutschsprachigen Rechts- und Sozialwissenschaft den Prozess und das Ergebnis der bewussten Auswahl der Form, in der etwas geschaffen, bestätigt oder vollzogen wird. Form bezieht sich auf äußere Erscheinungsform oder Verfahrensformat, wie Schriftform, notariell beurkundete Form, elektronische Form oder mündliche Form, und Wahl bezeichnet die Entscheidungsfreiheit, eine bestimmte Form zu wählen oder zu vermeiden. Formwahl steht oft im Gegensatz zu Formzwang: Während letzterer gesetzlich vorgeschrieben ist, kann bei Formwahl eine zulässige Alternative zwischen mehreren Formen bestehen.
In der Rechtspraxis kann Formwahl die Rechtsfolgen beeinflussen, etwa Beweiskraft, Fristen, Haftung oder Verfügungsbefugnisse. So kann
In der Rechtstheorie wird Formwahl häufig im Zusammenhang mit dem Spannungsverhältnis zwischen Flexibilität und Rechtssicherheit diskutiert:
Siehe auch: Formfreiheit, Formzwang, Beurkundung, Elektronische Form.