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Fallstände

Fallstände bezeichnet in der deutschen Fachsprache den aktuellen Zustand oder Fortschritt einer Gruppe von Fällen oder Vorgängen in administrativen, rechtlichen oder datenverarbeitenden Kontexten. Der Singular Fallstand bezieht sich auf den Status eines einzelnen Falls, während Fallstände eine Gesamtschau mehrerer Fälle liefern. Der Begriff leitet sich aus Fall (Fall, Vorgang) und Stand (Zustand, Fortschritt) ab.

Verwendung: In der Rechtspflege und in Behörden dient der Fallstand der Übersicht über Bearbeitungsstände, zum Beispiel

Beziehung zu ähnlichen Begriffen: Fallstände ist verwandt mit Fallstand (Einzelfallstatus) und Fallstatus; Fallzahlen bezeichnet eher die

Beispiele: „Der aktuelle Fallstand der Bearbeitung beträgt 320 offene Fälle.“ „Die Fallstände werden täglich aktualisiert.“ Die

neu,
in
Bearbeitung,
erledigt,
abgeschlossen
oder
abgelehnt.
Fallstände
werden
häufig
in
Dashboards,
Aktenplänen
oder
Verteilungslisten
geführt.
In
Datenmanagement
und
Statistik
beschreibt
der
Begriff
die
Anzahl
der
Fälle
in
unterschiedlichen
Bearbeitungsstadien,
etwa
Anträge
in
Prüfung,
Rückfragen
offen
oder
genehmigt.
Im
Projekt-
und
Prozessmanagement
kann
der
Fallstand
den
Fortschritt
einzelner
Instanzen
oder
Fälle
dokumentieren.
Zählung
der
Fälle,
während
Fallstände
den
laufenden
Status
anzeigen.
In
Fachtexten
ist
Präzision
wichtig,
daher
werden
je
nach
Anwendungsgebiet
auch
Fallstatus
oder
Fallstand
bevorzugt.
Verwendung
des
Begriffs
variiert
je
nach
Branche,
daher
empfiehlt
sich
eine
klare
Definition
im
jeweiligen
Kontext.