Fallstände
Fallstände bezeichnet in der deutschen Fachsprache den aktuellen Zustand oder Fortschritt einer Gruppe von Fällen oder Vorgängen in administrativen, rechtlichen oder datenverarbeitenden Kontexten. Der Singular Fallstand bezieht sich auf den Status eines einzelnen Falls, während Fallstände eine Gesamtschau mehrerer Fälle liefern. Der Begriff leitet sich aus Fall (Fall, Vorgang) und Stand (Zustand, Fortschritt) ab.
Verwendung: In der Rechtspflege und in Behörden dient der Fallstand der Übersicht über Bearbeitungsstände, zum Beispiel
Beziehung zu ähnlichen Begriffen: Fallstände ist verwandt mit Fallstand (Einzelfallstatus) und Fallstatus; Fallzahlen bezeichnet eher die
Beispiele: „Der aktuelle Fallstand der Bearbeitung beträgt 320 offene Fälle.“ „Die Fallstände werden täglich aktualisiert.“ Die