Fürstentum
Fürstentum bezeichnet in der deutschen Sprache einen souveränen Staat, der von einem Fürsten regiert wird. Der Herrscher führt den Titel Fürst (weiblich Fürstin) und steht an der Spitze des Staates, dessen grundlegende Verwaltung und Rechtsordnung in der jeweiligen Epoche eigenständig organisiert sind. Historisch waren Fürstentümer häufig Teil des Heiligen Römischen Reiches und gehörten zu den Reichsständen, die dem Kaiser politisch und militärisch gegenüberstanden, zugleich aber über eigene Territorien, Gerichte und Diplomatie verfügten.
Im Verlauf der Jahrhunderte entwickelten sich die politischen Formen weiter. Mit dem Ende des Heiligen Römischen
Bezeichnungen und Titel unterscheiden sich je nach Land: Der Herrscher eines Fürstentums ist in der Regel ein