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Exporterlösen

Exporterlöse bezeichnet man in der Rechnungslegung als Umsatzerlöse, die aus Exporten von Gütern oder Dienstleistungen an Abnehmer im Ausland stammen. Der Begriff dient der Kennzeichnung des Anteils der Auslandsgeschäfte am Gesamtumsatz und wird in Jahresabschlüssen und Berichten verwendet. Exporterlöse können aus Ausfuhrlieferungen von Waren sowie aus grenzüberschreitenden Dienstleistungen bestehen, die an Kunden außerhalb des Heimatstaates erbracht werden.

Nach den gängigen Rechnungslegungsgrundsätzen, einschließlich HGB und IFRS, werden Exporterlöse erfasst, wenn die Leistungsobliegenheit erfüllt ist,

Umsatzsteuerlich gilt: Ausfuhrlieferungen von Waren in Drittländer sind in der Regel steuerfrei, sofern der Ausfuhrnachweis erbracht

Exporterlöse beeinflussen die Struktur des Umsatzes, die Margen und das Wechselkursrisiko eines Unternehmens. In der Finanzberichterstattung

Beispiel: Ein deutsches Maschinenbauunternehmen liefert Anlagen in die USA; der daraus resultierende Umsatz wird als Exporterlös

die
Kontrolle
über
den
Liefergegenstand
oder
die
Dienstleistung
auf
den
Kunden
übergeht
und
der
Gegenleistungsbetrag
verlässlich
bemessbar
ist.
Bei
langfristigen
Verträgen
kann
die
Umsatzerfassung
nach
dem
Fertigstellungsgrad
erfolgen;
bei
standardisierten
Transaktionen
erfolgt
die
Erfassung
häufig
zum
Zeitpunkt
der
Lieferung
oder
Leistungsabnahme.
wird.
Lieferungen
innerhalb
der
Europäischen
Union
an
umsatzsteuerpflichtige
Unternehmer
können
nullbesteuert
werden
(innergemeinschaftliche
Lieferung),
sofern
die
Voraussetzungen
erfüllt
sind.
Exportleistungen
richten
sich
nach
den
Regelungen
zum
Ort
der
Leistung;
je
nach
Art
der
Leistung
können
andere
Besteuerungsregeln
gelten.
werden
sie
oft
separat
ausgewiesen,
etwa
im
Segment-
oder
Lagebericht.
ausgewiesen.