Exporterlösen
Exporterlöse bezeichnet man in der Rechnungslegung als Umsatzerlöse, die aus Exporten von Gütern oder Dienstleistungen an Abnehmer im Ausland stammen. Der Begriff dient der Kennzeichnung des Anteils der Auslandsgeschäfte am Gesamtumsatz und wird in Jahresabschlüssen und Berichten verwendet. Exporterlöse können aus Ausfuhrlieferungen von Waren sowie aus grenzüberschreitenden Dienstleistungen bestehen, die an Kunden außerhalb des Heimatstaates erbracht werden.
Nach den gängigen Rechnungslegungsgrundsätzen, einschließlich HGB und IFRS, werden Exporterlöse erfasst, wenn die Leistungsobliegenheit erfüllt ist,
Umsatzsteuerlich gilt: Ausfuhrlieferungen von Waren in Drittländer sind in der Regel steuerfrei, sofern der Ausfuhrnachweis erbracht
Exporterlöse beeinflussen die Struktur des Umsatzes, die Margen und das Wechselkursrisiko eines Unternehmens. In der Finanzberichterstattung
Beispiel: Ein deutsches Maschinenbauunternehmen liefert Anlagen in die USA; der daraus resultierende Umsatz wird als Exporterlös