Erbverträge
Erbverträge sind Rechtsgeschäfte, in denen der künftige Erblasser und eine oder mehrere potenzielle Erben bereits zu Lebzeiten die zukünftige Erbfolge regeln. Sie dienen der verbindlichen Festlegung von Vermögensnachfolge, etwa um das Familienvermögen, einen Hof oder ein Unternehmen dauerhaft zu sichern oder den überlebenden Ehegatten zu schützen.
Form und Rechtsfolgen: In Deutschland bedarf ein Erbvertrag der notariellen Beurkundung; der Notar sorgt für Klarheit
Inhaltliche Gestaltungsmöglichkeiten: Der Vertrag kann festlegen, wer Erbe wird und in welchem Umfang, wie Pflichtteile berücksichtigt
Rechtswirkung und Grenzen: Der Erbvertrag beeinflusst die zukünftige Erbfolge, bleibt aber im Rahmen gesetzlicher Vorschriften. Pflichtteilsrechte
Praxisbezug: Erbverträge kommen häufig bei Familienbetrieben, landwirtschaftlichem Vermögen oder bei der Absicherung eines überlebenden Ehepartners zum