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Erbverträge

Erbverträge sind Rechtsgeschäfte, in denen der künftige Erblasser und eine oder mehrere potenzielle Erben bereits zu Lebzeiten die zukünftige Erbfolge regeln. Sie dienen der verbindlichen Festlegung von Vermögensnachfolge, etwa um das Familienvermögen, einen Hof oder ein Unternehmen dauerhaft zu sichern oder den überlebenden Ehegatten zu schützen.

Form und Rechtsfolgen: In Deutschland bedarf ein Erbvertrag der notariellen Beurkundung; der Notar sorgt für Klarheit

Inhaltliche Gestaltungsmöglichkeiten: Der Vertrag kann festlegen, wer Erbe wird und in welchem Umfang, wie Pflichtteile berücksichtigt

Rechtswirkung und Grenzen: Der Erbvertrag beeinflusst die zukünftige Erbfolge, bleibt aber im Rahmen gesetzlicher Vorschriften. Pflichtteilsrechte

Praxisbezug: Erbverträge kommen häufig bei Familienbetrieben, landwirtschaftlichem Vermögen oder bei der Absicherung eines überlebenden Ehepartners zum

der
Regelungen
und
die
Geschäftsfähigkeit
der
Beteiligten.
Ein
Erbvertrag
ist
grundsätzlich
bindend;
Änderungen
oder
Aufhebungen
erfolgen
in
der
Regel
nur
einvernehmlich
durch
alle
Vertragspartner.
Einseitige
Widerrufe
sind
im
Normalfall
ausgeschlossen,
können
aber
unter
bestimmten
Umständen
durch
vertragliche
Regelungen
oder
eine
Anfechtung
wegen
Irrtums,
Täuschung
oder
Drohung
möglich
sein.
werden,
ob
Vermächtnisse
an
Dritte
erfolgen
sollen
und
welche
Vermögenswerte—wie
Immobilien
oder
Betriebsvermögen—betroffen
sind.
Zudem
können
Bedingungen
zur
Nutzung,
zur
Versorgung
bedürftiger
Beteiligter
oder
zur
Fortführung
eines
Unternehmens
aufgenommen
werden.
der
gesetzlichen
Erben
bleiben
grundsätzlich
geschützt,
wobei
der
Vertrag
auch
überlegen
kann,
wie
diese
Ansprüche
berücksichtigt
werden.
Anfechtung
ist
möglich,
wenn
wesentliche
Form-
oder
Willensmängel
vorliegen.
Einsatz,
da
sie
eine
langfristige
Planung
ermöglichen,
bedürfen
jedoch
gründlicher
rechtlicher
Beratung.