Energieauditpflichten
Energieauditpflichten beziehen sich auf gesetzliche Vorgaben, nach denen bestimmte Unternehmen regelmäßig einen Energieaudit durchführen müssen oder stattdessen ein anerkanntes Energiemanagementsystem betreiben, um Potenziale zur Steigerung der Energieeffizienz zu identifizieren.
Rechtsgrundlagen und Geltungsbereich: Die Pflicht ergibt sich aus der europäischen Energieeffizienzrichtlinie (Richtlinie 2012/27/EU). Die Mitgliedstaaten setzen
Durchführung und Inhalt des Audits: Ein Energieaudit wird üblicherweise von unabhängigen Energieauditoren gemäß anerkannten Standards (z.
Umfang, Ausnahmen und Vorteile: Kleinere Unternehmen oder solche, die bereits ein gültiges ISO-50001- oder EMAS-System betreiben,
Durchsetzung und Folgen: Die konkreten Sanktionen liegen in der nationalen Rechtsordnung der Mitgliedstaaten und variieren. Verstöße
Zusammenhang: Energieaudits ergänzen Energiemanagementsysteme und stehen im Zusammenhang mit weiteren EU- und nationalen Maßnahmen zur Steigerung