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Energieauditpflichten

Energieauditpflichten beziehen sich auf gesetzliche Vorgaben, nach denen bestimmte Unternehmen regelmäßig einen Energieaudit durchführen müssen oder stattdessen ein anerkanntes Energiemanagementsystem betreiben, um Potenziale zur Steigerung der Energieeffizienz zu identifizieren.

Rechtsgrundlagen und Geltungsbereich: Die Pflicht ergibt sich aus der europäischen Energieeffizienzrichtlinie (Richtlinie 2012/27/EU). Die Mitgliedstaaten setzen

Durchführung und Inhalt des Audits: Ein Energieaudit wird üblicherweise von unabhängigen Energieauditoren gemäß anerkannten Standards (z.

Umfang, Ausnahmen und Vorteile: Kleinere Unternehmen oder solche, die bereits ein gültiges ISO-50001- oder EMAS-System betreiben,

Durchsetzung und Folgen: Die konkreten Sanktionen liegen in der nationalen Rechtsordnung der Mitgliedstaaten und variieren. Verstöße

Zusammenhang: Energieaudits ergänzen Energiemanagementsysteme und stehen im Zusammenhang mit weiteren EU- und nationalen Maßnahmen zur Steigerung

sie
national
um.
In
der
Regel
betrifft
sie
Großunternehmen,
die
aufgrund
ihrer
Größe
oder
ihres
Energieverbrauchs
als
energieintensiv
gelten.
Alternativ
können
Unternehmen
ein
anerkanntes
Energiemanagementsystem
wie
ISO
50001
oder
EMAS
nachweisen,
um
die
Auditpflicht
zu
erfüllen.
B.
EN
16247)
durchgeführt.
Es
umfasst
typischerweise
die
Erfassung
des
Energieverbrauchs
in
relevanten
Bereichen,
die
Identifikation
von
Einsparpotenzialen,
eine
Kosten-Nutzen-Bewertung
und
einen
Umsetzungsfahrplan
mit
Prioritäten
und
Zeitrahmen.
können
von
der
direkten
Auditpflicht
ausgenommen
sein.
Die
Pflicht
dient
der
Förderung
der
Energieeffizienz,
schafft
Transparenz
und
legt
den
Investitionsbedarf
für
Energieeinsparungen
fest.
können
Geldbußen,
Auflagen
oder
die
Veröffentlichung
von
Verstößen
nach
sich
ziehen.
der
Energieeffizienz.