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Einsatztätigkeit

Einsatztätigkeit bezeichnet die praktische Durchführung von Einsätzen durch Organisationen der Gefahrenabwehr, Sicherheit und humanitären Hilfe, etwa Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste, Katastrophenschutz, Technisches Hilfswerk und Hilfsorganisationen. Ziel ist die Gefahrenabwehr, Rettung von Menschen, Schutz von Sachwerten und Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung in Krisen, Notfällen und Katastrophen.

Typische Aufgaben umfassen die Alarmierung, Anfahrt, Lagefeststellung, Einsatzplanung, Durchführung der Maßnahmen sowie Evakuierung, Bergung und Nachsorge.

Rechtliche Grundlagen unterscheiden sich je nach Rechtsordnung, umfassen aber Regelungen zur Befugnis von Einsatzkräften, Einsatzmittelbereitstellung und

Die Terminologie variiert regional; allgemein dient Einsatztätigkeit als Sammelbegriff für das planvolle und koordinierte Handeln im

Beispiele umfassen Brände, Verkehrsunfälle, medizinische Notfälle, Hochwasserkatastrophen oder Terror-/Sicherheitslagen. In Krisenlagen arbeiten verschiedene Organisationen vernetzt zusammen,

Die
Einsatztätigkeit
wird
durch
Führungsstrukturen
wie
Einsatzleitung,
Führungsstab
und
Einsatzleitstelle
koordiniert,
und
erfolgt
oft
in
abgestuften
Einsatzabschnitten,
mit
spezialisierten
Einheiten
und
Einsatzmitteln.
Schutzvorkehrungen
sowie
zu
Zusammenarbeit
mit
anderen
Behörden.
Gängige
Rahmenbedingungen
betreffen
Rettungsdienst,
Brand-
und
Katastrophenschutzgesetze,
sowie
ggf.
internationale
Einsätze.
Wichtige
Aspekte
sind
die
Sicherheit
der
Einsatzkräfte,
persönliche
Schutzausrüstung,
Kommunikationssysteme
und
Dokumentation.
Einsatzfall.
Nach
dem
Einsatz
erfolgt
eine
Nachbereitung
in
Form
von
Berichten,
Evaluation,
Unfalluntersuchungen
und
Lessons
Learned.
um
Wirksamkeit
und
schnelle
Hilfe
sicherzustellen.