Einrichtungskosten
Einrichtungskosten bezeichnet Kosten, die bei der Einrichtung oder dem Aufbau einer Wohnung, eines Unternehmensstandorts oder einer Betriebsstätte entstehen, um einen funktionsfähigen Zustand herzustellen. Sie umfassen Anschaffungs- und Installationskosten für Möbel, Büroausstattung, IT-Hardware, Software, Bau- oder Umbauarbeiten, Einrichtungslieferungen, Transport und Montage sowie Kosten für Beratungs- und Planungsleistungen. Ziel ist es, einen langfristig nutzbaren Vermögenswert zu schaffen, der über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben wird.
Im kaufmännischen Bereich unterscheiden sich Einrichtungskosten oft von laufenden Betriebsausgaben. Während Letztere in der Regel sofort
In Miet- oder Leasingverhältnissen können bestimmte Einrichtungskosten als Leasing- oder Mieterausgaben behandelt werden, während Investitionen in
Wichtige Beispiele: neuer Bürositz, Computer- und Kommunikationstechnik, Softwarelizenzen, Montageservices, Umbau- oder Renovierungskosten, sowie Kosten für Fachplaner,
Einrichtungskosten unterscheiden sich von laufenden Instandhaltungs- und Betriebskosten, die periodisch anfallen und sofort als Aufwand gelten.