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Einrichtungskosten

Einrichtungskosten bezeichnet Kosten, die bei der Einrichtung oder dem Aufbau einer Wohnung, eines Unternehmensstandorts oder einer Betriebsstätte entstehen, um einen funktionsfähigen Zustand herzustellen. Sie umfassen Anschaffungs- und Installationskosten für Möbel, Büroausstattung, IT-Hardware, Software, Bau- oder Umbauarbeiten, Einrichtungslieferungen, Transport und Montage sowie Kosten für Beratungs- und Planungsleistungen. Ziel ist es, einen langfristig nutzbaren Vermögenswert zu schaffen, der über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben wird.

Im kaufmännischen Bereich unterscheiden sich Einrichtungskosten oft von laufenden Betriebsausgaben. Während Letztere in der Regel sofort

In Miet- oder Leasingverhältnissen können bestimmte Einrichtungskosten als Leasing- oder Mieterausgaben behandelt werden, während Investitionen in

Wichtige Beispiele: neuer Bürositz, Computer- und Kommunikationstechnik, Softwarelizenzen, Montageservices, Umbau- oder Renovierungskosten, sowie Kosten für Fachplaner,

Einrichtungskosten unterscheiden sich von laufenden Instandhaltungs- und Betriebskosten, die periodisch anfallen und sofort als Aufwand gelten.

verbucht
werden,
werden
Einrichtungskosten
als
Vermögenswerte
aktiviert
und
über
deren
Nutzungsdauer
verteilt
abgeschrieben.
Die
genauen
Regeln
hängen
von
den
geltenden
Rechnungslegungsstandards
(Beispiel:
GAAP/IFRS)
oder
dem
Steuerrecht
ab.
Leasehold
Improvements
gemäß
vertraglicher
Laufzeit
abgeschrieben
werden.
Architekten
und
Umzüge.
Eine
sorgfältige
Zuordnung
ist
wichtig
für
die
Bilanzierung,
steuerliche
Behandlung
und
die
Bewertung
des
Anlagevermögens.