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EUBürgerrecht

EUBürgerrecht bezeichnet die Rechtsstellung der Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die aus dem EU-Primärrecht abgeleitet wird. Es entsteht aus der nationalen Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates und wird durch den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (insbesondere Artikel 20 TFEU) und andere EU-Verträge geregelt. EU-Bürgerinnen und -Bürger behalten in der Regel ihre nationale Staatsangehörigkeit; EU-Bürgerrecht ergänzt diese durch grenzüberschreitende Rechte im Binnenmarkt.

Zu den zentralen Rechten des EU-Bürgerrechts gehören das Freizugangs- und Niederlassungsrecht in jedem Mitgliedstaat, das Recht

Zusätzliche Rechte umfassen das Wahlrecht: EU-Bürgerinnen und -Bürger können in jedem Mitgliedstaat an Europawahlen teilnehmen und

Aufenthalt und Verlust: Der Status hängt vom Fortbestand der nationalen Staatsangehörigkeit ab; der Verlust der nationalen

zu
arbeiten,
zu
studieren
und
sich
niederzulassen;
das
Prinzip
der
Gleichbehandlung
bei
Beschäftigung,
Sozialleistungen
und
steuerlichen
Angelegenheiten
innerhalb
der
EU.
Es
gilt
das
Verbot
der
Diskriminierung
aufgrund
der
Staatsangehörigkeit
innerhalb
des
Binnenmarkts.
EU-Bürgerinnen
und
-Bürger
haben
außerdem
das
Recht
auf
diplomatischen
Schutz
durch
die
Vertretung
eines
anderen
EU-Mitgliedstaats,
wenn
ihr
eigener
Staat
im
Ausland
keine
Vertretung
besitzt.
kandidieren
sowie
an
Kommunalwahlen
des
Wohnsitzstaates
teilnehmen,
sofern
nationale
Voraussetzungen
erfüllt
sind.
Weiterhin
besteht
das
Recht
auf
Einreichung
von
Petitionen
beim
Europäischen
Parlament
und
auf
Zugang
zu
EU-D-Dokumenten.
Staatsangehörigkeit
führt
in
der
Regel
auch
zum
Verlust
des
EU-Bürgerrechts.
EU-Bürgerrechte
sind
damit
abhängig
von
der
nationalen
Staatsangehörigkeit,
bleiben
aber
durch
den
EU-Bezug
in
grenzüberschreitenden
Belangen
bedeutend.