EUBürgerrecht
EUBürgerrecht bezeichnet die Rechtsstellung der Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die aus dem EU-Primärrecht abgeleitet wird. Es entsteht aus der nationalen Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates und wird durch den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (insbesondere Artikel 20 TFEU) und andere EU-Verträge geregelt. EU-Bürgerinnen und -Bürger behalten in der Regel ihre nationale Staatsangehörigkeit; EU-Bürgerrecht ergänzt diese durch grenzüberschreitende Rechte im Binnenmarkt.
Zu den zentralen Rechten des EU-Bürgerrechts gehören das Freizugangs- und Niederlassungsrecht in jedem Mitgliedstaat, das Recht
Zusätzliche Rechte umfassen das Wahlrecht: EU-Bürgerinnen und -Bürger können in jedem Mitgliedstaat an Europawahlen teilnehmen und
Aufenthalt und Verlust: Der Status hängt vom Fortbestand der nationalen Staatsangehörigkeit ab; der Verlust der nationalen