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Dienstleisters

Der Begriff Dienstleister bezeichnet Unternehmen oder natürliche Personen, die gegen Entgelt Dienstleistungen erbringen. Dabei liegt der Fokus auf Leistungen wie Beratung, Entwicklung, Logistik, Wartung, Reparatur, Betreuung oder anderen Tätigkeiten, die kein konkretes Gut erzeugen, das der Abnehmer dauerhaft besitzt. Dienstleister können eigenständig auftreten oder als Teil einer Wertschöpfungskette für andere Unternehmen arbeiten (Business-to-Business) oder Endkunden direkt bedienen (Business-to-Consumer).

Typische Beispiele sind IT-Dienstleister, Beratungsfirmen, Werbeagenturen, Logistikdienstleister, Facility-Management-Unternehmen, Krankenpflegedienste, Handwerksbetriebe, Callcenter.

Im Gegensatz zu Herstellern produzieren Dienstleister in der Regel immaterielle Leistungen, deren Qualität oft durch Service-Level-Agreements

Rechtlich wird ein Dienstleistungsvertrag (Dienstvertrag) in vielen Rechtsordnungen, insbesondere im deutschen Zivilrecht, geregelt. In Deutschland regelt

Der Begriff ist in deutschsprachigen Regionen verbreitet; die korrekte Genitivform des Singulars lautet des Dienstleisters, die

(SLAs),
Verfügbarkeit,
Reaktionszeiten,
Datenschutz
und
Compliance
definiert
wird.
das
Bürgerliche
Gesetzbuch
(BGB)
unter
anderem
den
Dienstvertrag
gemäß
§611
ff.;
oft
arbeiten
Dienstleister
im
Rahmen
von
Werkverträgen
oder
Dienstverträgen,
je
nach
Ziel
der
Vereinbarung.
Pluralform
der
Dienstleister.
Die
Schreibweise
Dienstleisters
kann
in
Texten
vorkommen,
ist
aber
kein
eigenständiger
Fachausdruck.