Dienstleisters
Der Begriff Dienstleister bezeichnet Unternehmen oder natürliche Personen, die gegen Entgelt Dienstleistungen erbringen. Dabei liegt der Fokus auf Leistungen wie Beratung, Entwicklung, Logistik, Wartung, Reparatur, Betreuung oder anderen Tätigkeiten, die kein konkretes Gut erzeugen, das der Abnehmer dauerhaft besitzt. Dienstleister können eigenständig auftreten oder als Teil einer Wertschöpfungskette für andere Unternehmen arbeiten (Business-to-Business) oder Endkunden direkt bedienen (Business-to-Consumer).
Typische Beispiele sind IT-Dienstleister, Beratungsfirmen, Werbeagenturen, Logistikdienstleister, Facility-Management-Unternehmen, Krankenpflegedienste, Handwerksbetriebe, Callcenter.
Im Gegensatz zu Herstellern produzieren Dienstleister in der Regel immaterielle Leistungen, deren Qualität oft durch Service-Level-Agreements
Rechtlich wird ein Dienstleistungsvertrag (Dienstvertrag) in vielen Rechtsordnungen, insbesondere im deutschen Zivilrecht, geregelt. In Deutschland regelt
Der Begriff ist in deutschsprachigen Regionen verbreitet; die korrekte Genitivform des Singulars lautet des Dienstleisters, die