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Dienstantritt

Dienstantritt bezeichnet den ersten Arbeitstag oder den Tag, an dem eine Person offiziell ihren Dienst oder ihre Tätigkeit in einer Behörde, einer Organisation oder einem Unternehmen aufnimmt. Der Begriff wird sowohl im öffentlichen Dienst als auch im Privatsektor verwendet und kann das Datum der Amtseinführung, den Beginn eines Arbeitsverhältnisses oder den Wechsel in eine neue Dienststelle umfassen.

In vielen Fällen bestimmt das Stellen- oder Arbeitsverhältnis das Dienstantrittsdatum durch den Arbeitsvertrag, die Personalakte oder

Typische Folgen des Dienstantritts sind die Aufnahme von Arbeitsaufgaben, die Zuweisung von Zuständigkeiten, die Einrichtung von

Die Details zum Dienstantritt können je nach Rechtsordnung und Organisationsform variieren. Im Beamtenrecht, im Tarifvertrag oder

eine
Ernennungsurkunde.
Mit
dem
Dienstantritt
beginnt
das
Beschäftigungsverhältnis
rechtsverbindlich,
es
entstehen
Vergütungspflichten
und
Anspruchs
auf
Leistungen.
Bei
Beamten
und
anderen
öffentlich
Bediensteten
kann
der
Dienstantritt
außerdem
der
Abschluss
eines
formalen
Ernennungs-
oder
Bestellverfahrens
bedeuten,
das
dem
Eintritt
in
den
öffentlichen
Dienst
vorausgeht.
Zugangsdaten
und
IT-Ausstattung
sowie
Einführungs-
oder
Einarbeitungsmaßnahmen.
Oft
folgt
darauf
eine
Probezeit,
in
der
sowohl
Arbeitgeber
als
auch
Arbeitnehmer
die
Zusammenarbeit
evaluieren.
im
Arbeitsrecht
können
Fristen,
Formalitäten
und
der
Umfang
der
Einarbeitung
unterschiedlich
geregelt
sein.
Der
Begriff
steht
in
Verbindung
mit
verwandten
Konzepten
wie
Arbeitsbeginn,
Antrittstermin,
Amtseinführung
oder
Versetzung,
hebt
jedoch
die
offizielle
Aufnahme
der
Dienstpflichten
hervor.