Dienstantritt
Dienstantritt bezeichnet den ersten Arbeitstag oder den Tag, an dem eine Person offiziell ihren Dienst oder ihre Tätigkeit in einer Behörde, einer Organisation oder einem Unternehmen aufnimmt. Der Begriff wird sowohl im öffentlichen Dienst als auch im Privatsektor verwendet und kann das Datum der Amtseinführung, den Beginn eines Arbeitsverhältnisses oder den Wechsel in eine neue Dienststelle umfassen.
In vielen Fällen bestimmt das Stellen- oder Arbeitsverhältnis das Dienstantrittsdatum durch den Arbeitsvertrag, die Personalakte oder
Typische Folgen des Dienstantritts sind die Aufnahme von Arbeitsaufgaben, die Zuweisung von Zuständigkeiten, die Einrichtung von
Die Details zum Dienstantritt können je nach Rechtsordnung und Organisationsform variieren. Im Beamtenrecht, im Tarifvertrag oder