Böswilligkeit
Böswilligkeit bezeichnet im Deutschen die bewusste und absichtliche Bereitschaft, anderen zu schaden oder ihnen Schaden zuzufügen. Der Begriff leitet sich von böse ab, ergänzt durch Willigkeit, also die Bereitschaft oder Absicht zu handeln. In der Ethik wird Böswilligkeit als schwerwiegender Motivationsfehler verstanden, der über bloße Ungeschicklichkeit oder Fahrlässigkeit hinausgeht. Kennzeichen sind Absicht, das Wissen um das Rechts- oder Moralphänomen sowie das Bestreben, den Nachteil bewusst herbeizuführen. Böswilligkeit kann sich in Handlungen, Täuschung oder der Verbreitung schädlicher Informationen zeigen und steht oft im Gegensatz zu gutem Willen oder wohlwollendem Handeln.
In der Psychologie wird Böswilligkeit als potenziell stabile oder situativ verstärkte Neigung betrachtet, schädliche Ziele durch
In Rechtsordnungen dient Böswilligkeit häufig als Indiz für den Vorwurf des Vorsatzes: Taten, die mit Absicht
Siehe auch: Absicht, Vorsatz, Gutgläubigkeit, Bösgläubigkeit.