Bezugsdeckung
Bezugsdeckung bezeichnet im Kapitalmarktwesen den Anteil der neu auszugebenden Aktien, der durch die Ausübung von Bezugsrechten durch bestehende Aktionäre gedeckt wird. Bezugsrechte gewähren den Altaktionären das Recht, im Verhältnis ihres bisherigen Anteils neue Aktien zu erwerben. Die Bezugsdeckung misst damit, wie viel der Kapitalerhöhung tatsächlich durch diese Bezugsrechte gedeckt ist und ob die Maßnahme vollständig oder nur teilweise durch Altaktionäre getragen wird.
Der Anteil wird typischerweise als Verhältnis oder Prozentwert angegeben. Bezugsdeckung = (Anzahl der durch Bezugsrechte gedeckten Aktien)
Kurzfallende Bezugsdeckung kann zu Verwässerung führen, da Nicht-Altaktionäre Anteile erhalten, während die Altaktionäre Gefahr laufen, in
Rechtlich spielt die Bezugsdeckung eine Rolle bei Kapitalerhöhungen nach Aktiengesetz bzw. den jeweiligen Satzungen, da Bezugsrechte