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Bewertungswert

Bewertungswert bezeichnet in Wirtschafts- und Rechtskontexten den festgelegten Wert, mit dem ein Vermögenswert, eine Verbindlichkeit oder eine wirtschaftliche Größe in einer Bewertung, einer Bilanz oder einer Steuerfestsetzung bewertet wird. Der Bewertungswert dient als messbarer Maßstab innerhalb eines bestimmten Regelwerks und kann vom marktüblichen Preis abweichen.

In der Buchführung und Bilanzierung unterscheiden sich Bewertungswerte je nach Standards. Nach den Grundsätzen des Handelsrechts

Im Steuerrecht wird der Bewertungswert als Grundlage für Steuerberechnungen verwendet. Er wird gemäß spezifischen Bewertungsregeln festgelegt

Im Versicherungswesen dient der Bewertungswert der Bestimmung von Deckungs- oder Versicherungssummen; er spiegelt den voraussichtlichen Wiederbeschaffungs-

Zusammenfassend ist der Bewertungswert kein universell festgelegter Begriff, sondern kontextabhängig. Er dient dazu, in verschiedenen Regelwerken

beginnt
die
Bewertung
eines
Vermögenswerts
in
der
Regel
mit
Anschaffungs-
oder
Herstellungskosten;
darüber
hinaus
können
je
nach
Vermögenswert
weitere
Bewertungsgrundsätze
greifen,
etwa
das
Niederstwertprinzip
für
Umlaufvermögen
oder
Bewertungen
zum
beizulegenden
Zeitwert
(Fair
Value).
Wertminderungen,
Abschreibungen
und
Neubewertungen
beeinflussen
den
Bewertungswert
im
Jahresabschluss.
und
kann
daher
vom
Marktwert
oder
vom
erzielbaren
Preis
abweichen.
Gleiches
gilt
oft
für
Erbschaft-
oder
Schenkungssteuer,
Immobilienbesteuerung
und
andere
Abgaben.
oder
Nutzungswert
wider
und
wird
zur
Kalkulation
von
Prämien
oder
Leistungen
herangezogen.
eine
standardisierte
Bewertungsgrundlage
für
Vermögenswerte,
Verbindlichkeiten
und
Risiken
zu
liefern.