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Berichtsfähigkeit

Berichtsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit einer Person, Informationen über beobachtete Ereignisse, eigene Erfahrungen oder Symptome zuverlässig, verständlich und in einer angemessenen sprachlichen Form zu berichten. Der Begriff wird in verschiedenen Fachbereichen verwendet, darunter Medizin, Psychologie, Recht und Journalismus. Er umfasst sowohl kognitive Aspekte (Wahrnehmen, Merken, Strukturieren von Inhalten) als auch sprachliche Ausdrucksfähigkeit und die Einsicht in eigene Zustände.

In der Medizin und Psychologie spielt die Berichtsfähigkeit eine zentrale Rolle bei der Selbstberichtserhebung in Diagnostik,

Im Rechtswesen kann sich Berichtsfähigkeit auf die Fähigkeit beziehen, vor Gericht eine Aussage zu machen oder

Hindernisse der Berichtsfähigkeit sind Gedächtnisverzerrungen, Gedächtnisverlust, sprachliche Einschränkungen, kognitive Beeinträchtigungen, Angst, Druck oder kulturelle Barrieren. Da

Siehe auch Begriffe wie Zeugenaussage, Selbstbericht, Zuverlässigkeit von Berichten sowie Berichtspflicht.

Therapieverlauf
und
klinischen
Studien.
Beurteilt
wird
sie
oft
durch
standardisierte
Interviews,
Gedächtnis-
und
Funktionsabfragen
sowie
durch
die
Einschätzung
von
Kontextfaktoren
wie
Stress,
Motivation,
Angst
oder
sozialer
Erwartung,
die
Berichte
beeinflussen
können.
Zeuginnen-
bzw.
Zeugenberichte
zu
liefern.
Besonderheiten
ergeben
sich
insbesondere
bei
Minderjährigen,
kognitiv
Beeinträchtigten
oder
Zeuginnen
und
Zeugen
unter
Belastung.
Berichte
von
individueller
Verfassung
und
Kontext
abhängen,
erfolgen
Beurteilungen
meist
kontextsensitiv
und
ethisch
verantwortungsvoll,
mit
Augenmerk
auf
Validität
und
Zuverlässigkeit.