Berichtlegung
Berichtlegung bezeichnet den Akt, einen vorbereiteten Bericht vor einer vorgesehenen Adressatin oder Institution zu legen oder vorzulegen. Der Begriff setzt sich aus Bericht und -legung zusammen und ist in der deutschen Verwaltungssprache anzutreffen. Er beschreibt das formale Darlegen von Informationen, Ergebnissen oder Feststellungen in einer Vorlage oder mündlich vor einer Ausschuss-, Aufsichts- oder Entscheidungsbehörde.
Der Begriff ist in der Standardliteratur eher selten anzutreffen; gängigere Ausdrücke sind Berichterstattung, Vorlage oder Offenlegung.
Typische Anwendungsbereiche umfassen die öffentliche Verwaltung, wo Ausschüsse ihre Ergebnisse dem Parlament oder einer Behörde vorlegen,
Abgrenzungen: Während Berichtlegung den Fokus auf das Vorlegen und die formale Übergabe des Berichts legt, bezeichnet
Siehe auch: Berichterstattung, Vorlage, Offenlegung, Rechenschaftspflicht.