Berichtigungsverfahren
Berichtigungsverfahren bezeichnet in Rechtsordnungen ein Verfahren, mit dem fehlerhafte oder unvollständige Einträge in amtlichen Registern oder öffentlichen Verzeichnissen berichtigt werden. Es dient der Korrektur von Rechtsfolgen, die auf falschen Tatsachen beruhen, und soll die Richtigkeit der behördlich geführten Akten sicherstellen.
Anwendungsbereiche umfassen typischerweise Standesregister (Geburten, Heiraten, Todesfälle), Grundbuch (Eigentum, Lasten), Handelsregister (Firmenname, Rechtsform, Eintragung von Gesellschaftern),
Der Ablauf variiert je nach Jurisdiktion, folgt aber häufig ähnlichen Grundzügen. Ein Antrag auf Berichtigung kann
Wichtig ist, dass das Berichtigungsverfahren ein Rechtsmittel- oder Rechtsbehelfssystem umfasst. Gegen eine Entscheidung können je nach