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Berichtigungsverfahren

Berichtigungsverfahren bezeichnet in Rechtsordnungen ein Verfahren, mit dem fehlerhafte oder unvollständige Einträge in amtlichen Registern oder öffentlichen Verzeichnissen berichtigt werden. Es dient der Korrektur von Rechtsfolgen, die auf falschen Tatsachen beruhen, und soll die Richtigkeit der behördlich geführten Akten sicherstellen.

Anwendungsbereiche umfassen typischerweise Standesregister (Geburten, Heiraten, Todesfälle), Grundbuch (Eigentum, Lasten), Handelsregister (Firmenname, Rechtsform, Eintragung von Gesellschaftern),

Der Ablauf variiert je nach Jurisdiktion, folgt aber häufig ähnlichen Grundzügen. Ein Antrag auf Berichtigung kann

Wichtig ist, dass das Berichtigungsverfahren ein Rechtsmittel- oder Rechtsbehelfssystem umfasst. Gegen eine Entscheidung können je nach

Einwohner-
bzw.
Melderegister
sowie
weitere
öffentliche
Register.
Das
genaue
Verfahren
und
die
Zuständigkeit
richten
sich
nach
der
jeweiligen
Rechtsordnung
und
dem
betroffenen
Register.
von
der
betroffenen
Person,
von
Behörden
oder
unter
bestimmten
Umständen
von
Dritten
gestellt
werden.
Dem
Antrag
werden
Belege
und
Nachweise
beigefügt,
die
die
erforderliche
Berichtigung
stützen.
Die
zuständige
Stelle
prüft
die
Gründe,
prüft
Beweismittel,
führt
gegebenenfalls
eine
Anhörung
durch
und
entscheidet
schließlich
über
die
Berichtigung.
In
vielen
Fällen
genügt
bereits
eine
formale
Korrektur,
in
anderen
Fällen
ist
eine
gerichtliche
Entscheidung
erforderlich.
Nach
der
Entscheidung
wird
der
Eintrag
entsprechend
geändert
und
gegebenenfalls
öffentlich
bekannt
gemacht;
bei
einigen
Registern
kann
ein
Berichtigungsvermerk
im
Registereintrag
angebracht
werden.
Rechtsordnung
Beschwerde,
Widerspruch
oder
Klage
möglich
sein.
Die
Art
der
Berichtigung
(einfacher
Korrekturhinweis
versus
vollständige
Neubeurteilung)
hängt
von
der
Schwere
des
Fehlers
und
dem
Rechtsbereich
ab.