Befugnisumfangs
Befugnisumfang bezeichnet den Rechtsrahmen, der das Handeln einer Person oder Institution bestimmt. Er fasst zusammen, welche Befugnisse, Kompetenzen oder Vollmachten eingeräumt sind und welche Grenzen in der Praxis gelten. Hinweis: Der korrekte Nominativ des Begriffs lautet Befugnisumfang; Befugnisumfangs ist die Genitivform.
In der öffentlichen Verwaltung ergeben sich Befugnisse aus Verfassungsnormen, Gesetzen, Dienstordnungen oder Delegationen. Der Befugnisumfang umfasst
Auch in Unternehmen, Vereinen oder anderen Organisationen wird der Befugnisumfang durch Satzung, Gesellschaftsvertrag und interne Richtlinien
Der Begriff dient der Klärung von Zuständigkeiten und der Sicherstellung rechtswirksamen Handelns in Verwaltung, Organisation und