Außerordentlichkeit
Außerordentlichkeit bezeichnet einen Zustand politischer oder rechtlicher Ordnung, in dem die gewöhnlich geltenden Normen zeitweise außer Kraft gesetzt oder ergänzt werden, um akuten Bedrohungen zu begegnen. In der Regel geht dieser Zustand mit erweiterten Befugnissen der Exekutive, eingeschränkten Grundrechten oder beschleunigten Entscheidungsprozessen einher. Der Begriff wird in politikwissenschaftlichen und verfassungsrechtlichen Debatten sowohl historisch als auch theoretisch verwendet und unterscheidet sich von alltäglichen Notständen durch das Ausmaß der verfolgten Stabilisierung der Ordnung und die Frage nach der Legitimation dieser Befugnisse.
Der bekannteste theoretische Bezugspunkt ist Carl Schmitt, der den Ausnahmezustand als Kern der Souveränität beschreibt: Der
Kritisch diskutiert wird, ob der Zustand der Außerordentlichkeit die demokratische Rechenschaftspflicht untergräbt oder einen notwendigen Schutzmechanismus
Siehe auch: Ausnahmezustand, Notstandsgesetze, Verfassungsrecht, Souveränität.