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Arbeitsverwaltungen

Arbeitsverwaltungen sind staatliche Behörden, die für die Verwaltung des Arbeitsmarktes zuständig sind. In deutschsprachigen Ländern existieren sie auf Bund-, Kantons- bzw. Landes- und kommunaler Ebene und arbeiten oft eng mit Sozialversicherungen, Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften zusammen.

Zu den Aufgaben gehören Arbeitsvermittlung und Berufsberatung, Förderung der beruflichen Weiterbildung, Verwaltung von Arbeitslosengeld bzw. Unterstützungsleistungen,

Aufgebaut sind Arbeitsverwaltungen typischerweise als zentrale Fachbehörde mit Regional- und lokalen Niederlassungen. Auf Bundesebene betreibt Deutschland

Die Arbeitsverwaltungen veröffentlichen regelmäßig statistische Daten zum Arbeitsmarkt, analysieren Trends und unterstützen politische Entscheidungen im Bereich

Durchführung
aktiver
Arbeitsmarktpolitik
(ALMP)
und
die
Sammlung
sowie
Bereitstellung
von
Arbeitsmarktdaten.
Sie
tragen
zur
Stabilisierung
des
Arbeitsmarkts
bei,
indem
sie
Jobangebote
mit
Arbeitssuchenden
abgleichen
und
Bildungsprogramme
finanzieren
oder
vermitteln.
die
Bundesagentur
für
Arbeit
mit
regionalen
Agenturen;
Österreich
betreibt
das
Arbeitsmarktservice
(AMS);
in
der
Schweiz
arbeiten
kantonale
Arbeitsvermittlungszentren
(RAV)
im
Rahmen
des
SECO.
Diese
Strukturen
ermöglichen
eine
enge
Zusammenarbeit
mit
regionalen
Unternehmen,
Schulen
und
Sozialdiensten.
Arbeitsmarktpolitik.
Finanzieren
tun
sie
sich
überwiegend
aus
der
Sozialversicherung
bzw.
Beiträgen
der
Arbeitgeber
und
Arbeitnehmer,
ergänzt
durch
öffentliche
Mittel.
Ziel
ist
es,
Arbeitslosigkeit
zu
reduzieren,
die
berufliche
Integration
zu
fördern,
Qualifikationen
an
den
Arbeitsmarkt
anzupassen
und
wirtschaftliche
Stabilität
zu
unterstützen.