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Anwohnerschutz

Anwohnerschutz bezeichnet in der deutschen Umwelt- und Stadtplanung ein Konzept, das darauf abzielt, Bewohnerinnen und Bewohner vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehr, Industrie, Bau- oder Infrastrukturmaßnahmen zu schützen. Er ergänzt den allgemeinen Immissionsschutz und konzentriert sich auf Beeinträchtigungen wie Lärm, Luftverschmutzung, Erschütterungen, Licht- und Geruchsbelästigung sowie Sicherheitsbelange in der Nachbarschaft. Der Fokus liegt auf der Erhaltung der Wohnqualität und der Gesundheit in dicht besiedelten Gebieten oder entlang von Verkehrskorridoren.

Der rechtliche Rahmen ergibt sich vor allem aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie den Rechtsverordnungen der Länder

In der Praxis umfasst der Anwohnerschutz auch frühzeitige Bürgerbeteiligung, transparente Informationspolitik und regelmäßige Überwachung von Emissionen

Siehe auch: Lärmschutz, Immissionsschutz, Umweltverträglichkeitsprüfung, BauGB, Luftreinhalteplanung.

und
dem
Baugesetzbuch
(BauGB).
Bei
größeren
Vorhaben
wird
zudem
eine
Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVP)
durchgeführt.
Planerische
Instrumente
zielen
darauf
ab,
Anwohner
zu
schützen,
indem
Abstände,
Lärm-
und
Emissionsgrenzen,
Geschwindigkeitsbeschränkungen,
Lärmschutzwälle,
zeitliche
Beschränkungen
für
lärmintensive
Arbeiten
und
räumliche
Trennungen
festgelegt
werden.
Bauliche
Maßnahmen
wie
schallgedämmte
Fenster
oder
lärmarme
Bauweisen
können
ebenfalls
zum
Anwohnerschutz
beitragen.
und
Lärmpegeln.
Er
erfordert
eine
Abwägung
zwischen
wirtschaftlicher
Entwicklung,
Verkehrsinfrastruktur
und
Schutz
der
Wohnqualität.