Angemessenheitskriterium
Angemessenheitskriterium bezeichnet in der deutschen Rechts- und Policy-Sprache einen Maßstab, mit dem beurteilt wird, ob eine Maßnahme angemessen ist. Es fragt nach der Angemessenheit der Mittel im Hinblick auf das angestrebte Ziel, insbesondere nach Eignung, Nebenwirkungen und dem Verhältnis von Aufwand zu Nutzen.
In der Rechtsanwendung ist es oft der erste Prüfstein des Verhältnismäßigkeitsprinzips: Die Maßnahme muss geeignet sein,
Anwendungsbereiche liegen im Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht sowie in der EU-Gesetzgebung und der Politikbewertung. Praktisch bedeutet das:
Der Begriff variiert in der Praxis. Man spricht auch von Angemessenheitsprüfung oder Verhältnismäßigkeitskriterium; in bestimmten Kontexten