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Altbauten

Altbauten bezeichnet in der deutschsprachigen Region ältere, meist vor dem Zweiten Weltkrieg errichtete Gebäude, die den historischen Kern des städtischen Baubestands bilden. Der Begriff umfasst unterschiedliche Bauperioden, von historistischen Fassaden des 19. Jahrhunderts bis zu frühesten Bauten des 20. Jahrhunderts. Altbauten können massives Mauerwerk oder Fachwerk, teils mit verputzten Fassaden, sowie Holzböden, Stuckfassaden und großzügige Grundrisse aufweisen. Typisch sind hohe Decken, große Fenster, teilweise Erker und eine kompakte, langlebige Bauweise. Dadurch bieten sie oft lichtdurchflutete Räume, gute Raumproportionen und eine architektonische Qualität, die moderne Neubauten häufig vermissen.

Der Erhalt von Altbauten wird in vielen Ländern durch Denkmalschutz- oder Denkmalschutzgesetze geregelt. Historische Fassaden oder

Die Nutzung spannt ein breites Spektrum auf: Altbauwohnungen in ursprünglichen Gebäuden, Büro- oder Gewerbeflächen sowie gemischt

Innenräume
können
unter
Schutz
stehen,
was
Planungen,
Genehmigungen
und
bauliche
Eingriffe
beeinflusst.
Bei
Renovierungen
gilt
der
Grundsatz
der
Erhaltung
des
charakteristischen
Erscheinungsbildes;
Modernisierungen
wie
Sanitär-,
Heiz-
oder
Elektrikinstallationen
erfolgen
in
Abstimmung
mit
Denkmaleigentümern.
Energetische
Sanierungsmaßnahmen
werden
oft
gefördert,
zugleich
aber
durch
Denkmalschutzauflagen
begleitet.
genutzte
Objekte.
In
vielen
Städten
Deutschlands,
Österreichs
und
der
Schweiz
prägen
Altbauten
das
Stadtbild
und
ziehen
Bewohner
durch
ihren
Charme,
die
architektonische
Qualität
sowie
großzügige
Grundrisse
an,
wenngleich
sie
wegen
Instandhaltungs-
und
Modernisierungskosten
besondere
Herausforderungen
darstellen.