Administrationszwecken
Administrationszwecken bezeichnet in der deutschen Sprache die Zwecke der Verwaltung oder Verwaltungstätigkeiten. Der Begriff ist die Dativform des Plurals von Administrationszweck und kommt in Wendungen wie zu Administrationszwecken oder für Administrationszwecke vor. Er wird vor allem in formellen Texten verwendet.
In der Praxis dienen Administrationszwecke dazu, Daten und Tätigkeiten zu begründen, die der internen Verwaltung, dem
Im Datenschutzkontext spielt der Begriff eine zentrale Rolle, weil Daten zu Verwaltungszwecken oft eine rechtmäßige Verarbeitung
Rechtliche und organisatorische Anforderungen betonen außerdem Transparenz und Verantwortlichkeit: Organisationen sollten klar festlegen, welche Administrationszwecke verfolgt