Abhörung
Abhörung bezeichnet das absichtliche Überwachen, Abhören oder Aufzeichnen von mündlicher oder elektronischer Kommunikation sowie von Umgebungsgeräuschen. Sie kann privat, wirtschaftlich oder staatlich erfolgen und reicht von dem stillen Lauschen einzelner Gespräche bis zu groß angelegten Überwachungsmaßnahmen. Typische Formen sind das Abhören von Telefon- oder Netzwerkommunikation, das Platzieren von Lausch- oder Abhörgeräten sowie das Abhören von Funk- oder Kabelkommunikation. Rechtlich wird zwischen zulässigen, gesetzlich erlaubten Maßnahmen und strafbarem Abhören unterschieden.
In Deutschland schützt Artikel 10 des Grundgesetzes die Vertraulichkeit der Kommunikation. Straftaten wie das Abhören, Abfangen
Auch in Österreich und der Schweiz gelten ähnliche Grundsätze: Das Fernmeldegeheimnis schützt die Vertraulichkeit der Kommunikation,
Historisch spielte Abhörung eine bedeutsame Rolle in staatlicher Überwachung, etwa in totalitären Regimen. Gegenwärtig stehen Debatten
Siehe auch: Lauschangriff, Staatstrojaner, Telekommunikationsgeheimnis, Datenschutz.