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Abhörung

Abhörung bezeichnet das absichtliche Überwachen, Abhören oder Aufzeichnen von mündlicher oder elektronischer Kommunikation sowie von Umgebungsgeräuschen. Sie kann privat, wirtschaftlich oder staatlich erfolgen und reicht von dem stillen Lauschen einzelner Gespräche bis zu groß angelegten Überwachungsmaßnahmen. Typische Formen sind das Abhören von Telefon- oder Netzwerkommunikation, das Platzieren von Lausch- oder Abhörgeräten sowie das Abhören von Funk- oder Kabelkommunikation. Rechtlich wird zwischen zulässigen, gesetzlich erlaubten Maßnahmen und strafbarem Abhören unterschieden.

In Deutschland schützt Artikel 10 des Grundgesetzes die Vertraulichkeit der Kommunikation. Straftaten wie das Abhören, Abfangen

Auch in Österreich und der Schweiz gelten ähnliche Grundsätze: Das Fernmeldegeheimnis schützt die Vertraulichkeit der Kommunikation,

Historisch spielte Abhörung eine bedeutsame Rolle in staatlicher Überwachung, etwa in totalitären Regimen. Gegenwärtig stehen Debatten

Siehe auch: Lauschangriff, Staatstrojaner, Telekommunikationsgeheimnis, Datenschutz.

oder
Aufzeichnen
von
Gesprächen
fallen
unter
§
201
StGB
(Verletzung
der
Vertraulichkeit
des
Wortes).
Behörden
dürfen
Telekommunikationsüberwachung
nur
unter
gesetzlicher
Grundlage
und
in
der
Regel
mit
richterlicher
Anordnung
durchführen,
wobei
Verhältnismäßigkeit
und
Verfassungskonformität
zu
beachten
sind.
Weitere
Regelungen
betreffen
das
Ausspähen
von
Daten
(§
202a
StGB)
sowie
den
Umgang
mit
personenbezogenen
Daten
im
Telekommunikationsbereich.
Die
Praxis
steht
im
Spannungsverhältnis
zwischen
Sicherheitsinteressen
und
Grundrechtsschutz.
Eingriffe
sind
grundsätzlich
gesetzlich
geregelt
und
häufig
von
richterlichen
Beschlüssen
abhängig.
In
der
Praxis
wird
Abhörung
vor
allem
im
Rahmen
der
Strafverfolgung
durch
Polizei
oder
Geheimdienste
eingesetzt,
unter
strengen
Rechtsvorgaben
und
Kontrollen.
über
Datenschutz,
Bürgerrechte
und
Sicherheitsinteressen
im
Vordergrund,
einschließlich
der
Regulierung
von
Lauschangriffen
oder
Staatstrojanern.