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Abgrenzungsregeln

Abgrenzungsregeln ist der Oberbegriff für Grundsätze der Rechnungslegung, die sicherstellen, dass Erträge und Aufwendungen in der richtigen Abrechnungsperiode erfasst werden. Ziel ist die periodengerechte Zuordnung von Geschäftsvällen, um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Unternehmens unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung abzubilden. Die Regelwerke folgen dem Grundsatz der Abgrenzung (Accrual), dem Matchingprinzip und der Klarheit der Jahresabschlüsse.

Ein zentraler Bestandteil der Abgrenzungsregeln sind die Rechnungsabgrenzungsposten (RAP). Diese gliedern sich in aktive RAP (ARAP)

Typische Buchungspraxis:

- ARAP: Bei Ankauf einer Vorsorgeleistung wird zunächst ARAP belastet und die Zahlung gegen Cash gebucht. Am

- PRAP: Bei Erhalt einer Vorauszahlung wird Cash gegen PRAP gebucht. Im Verlauf der Leistungserbringung wird PRAP

Weitere Abgrenzungen betreffen Aufwands- und Ertragsabgrenzungen innerhalb des Jahresabschlusses, die sicherstellen, dass neutrale, periodenbezogene Werte angezeigt

und
passive
RAP
(PRAP).
ARAP
sind
Vermögenswerte,
die
Ausgaben
oder
Aufwendungen
der
laufenden
Periode
betreffen,
deren
Nutzen
jedoch
erst
in
zukünftigen
Perioden
realisiert
wird
(z.
B.
im
Voraus
bezahlte
Versicherungen
oder
Mieten).
PRAP
sind
Verbindlichkeiten,
die
bereits
vereinnahmte
Einnahmen
betreffen,
deren
Ertrag
sich
auf
künftige
Perioden
erstreckt
(z.
B.
erhaltene
Anzahlungen).
Periodenende
erfolgt
eine
Umbuchung
auf
Aufwand
(Dr
Aufwand,
Cr
ARAP),
sodass
der
Aufwand
der
Periode
entspricht.
abgebaut
und
Umsatz
gebucht
(Dr
PRAP,
Cr
Umsatz).
werden.
Die
Abgrenzungsregeln
gelten
im
Grundsatz
in
nationalen
Standards
wie
dem
HGB
sowie
in
internationalen
Rahmenwerken
wie
IFRS.