Abfallverzeichnissen
Abfallverzeichnisse bezeichnen eine Reihe offiziell gepflegter Listen, die in der Abfallwirtschaft zur systematischen Kennzeichnung und Klassifizierung von Abfällen verwendet werden. Sie bündeln Bezeichnungen, Zuordnungen und Hinweise zur Einstufung als Abfallart sowie zur Eignung der Verwertungs- oder Entsorgungsmethode. Ziel ist es, Transparenz, Rechtskonformität und eine konsistente Behandlung von Abfällen zu gewährleisten.
Struktur und Inhalte der Verzeichnisse basieren auf dem Europäischen Abfallkatalog (EAK/EWC) und den nationalen Umsetzungen, etwa
Rechtlicher Rahmen: Auf EU-Ebene regelt die Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG) die Grundsätze der Abfallklassifikation; der Europäische Abfallkatalog dient
Verwendung: Unternehmen, Behörden und Entsorgungsbetriebe nutzen Abfallverzeichnisse, um Abfälle korrekt zu melden, zu transportieren und zu
Pflege und Aktualisierung: Die Verzeichnisse werden regelmäßig überprüft und an neue Abfallströme, Umweltaspekte sowie technologische Entwicklungen