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verwaltungstechnischer

Verwaltungstechnischer ist ein deutscher adjektivischer Begriff, der sich auf Aspekte bezieht, die Verwaltung und Technik verbinden. Er beschreibt Vorgänge, Anforderungen oder Betrachtungen, die sowohl administrative als auch technische Elemente umfassen, also organisatorische Abläufe sowie deren technische Voraussetzungen.

Hintergrund und Verwendung: Der Ausdruck setzt sich aus Verwaltung und technisch zusammen. Er begegnet vor allem

Typische Anwendungen sind verwaltungstechnische Abläufe, verwaltungstechnische Prüfungen oder Genehmigungen, verwaltungstechnischer Aufwand und verwaltungstechnische Anforderungen. Der Begriff

Sprachliche Einordnung: Der Begriff ist formell und überwiegend in Fachtexten zu finden; im allgemeinen Sprachgebrauch ist

Siehe auch: Verwaltung; Technik; Verwaltungsmodernisierung; Prozessmanagement.

in
Behörden,
öffentlichen
Verwaltungen,
bei
Projekten
zur
Verwaltungsmodernisierung
sowie
im
Prozess-
und
Schnittstellenmanagement,
wo
administrative
Anforderungen
mit
technischen
Gegebenheiten
koordiniert
werden
müssen.
betont
die
Verbindung
beider
Domänen
und
wird
oft
in
Dokumentationen,
Ausschreibungen
oder
Rechtsmaterialien
verwendet.
er
selten.
Je
nach
Kontext
kann
er
mit
anderen
Formulierungen
wie
verwaltungsbezogen
oder
administrativ-technisch
ersetzt
werden.