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plangerecht

Plangerecht ist ein Fachbegriff aus der Stadt- und Raumplanung, der beschreibt, dass ein Vorhaben, eine Fläche oder eine Maßnahme den Vorgaben eines Plans oder Planungskonzepts entspricht. Im Fokus steht die Übereinstimmung mit den im Plan festgelegten Nutzungsarten, Dichten, Baugrenzen, Infrastruktur- und Gestaltungsanforderungen. Dadurch wird signalisiert, dass ein Vorhaben mit den planerischen Zielen und Rechtsvorschriften in Einklang steht.

Der Begriff setzt sich aus Plan und gerecht (im Sinne von geeignet, zutreffend oder rechtskonform) zusammen

Anwendungsbereiche umfassen Bauleitplanung, Infrastrukturprojekte, Stadtentwicklungsmaßnahmen und retrospektive Prüfungen von Bestandsflächen. Der Begriff wird sowohl in Planungsbüros

Siehe auch: Baugesetzbuch (BauGB), Flächenwidmung, Bebauungsplan, Planfeststellung, Planungskonformität.

und
betont
die
Plantreue
eines
Projekts.
In
der
Praxis
wird
plangerecht
oft
im
Zusammenhang
mit
zentralen
Planinstrumenten
wie
dem
Flächennutzungsplan
(FNP),
dem
Bebauungsplan
(BP)
oder
entsprechenden
Planungsvorgaben
verwendet.
Ein
plangerechtes
Vorhaben
erfüllt
demnach
die
festgelegten
Nutzungsarten,
Maßstäbe
und
Gestaltungsprinzipien
und
kann
in
der
Regel
eine
planungs-
oder
genehmigungsrechtliche
Prüfung
erleichtern.
als
auch
in
Verwaltungskreisen
genutzt,
um
die
Konformität
von
Projekten
mit
dem
bestehenden
Planungsrahmen
zu
kennzeichnen.
Kritisch
diskutiert
wird
gelegentlich,
dass
zu
starke
Fokussierung
auf
Plankonformität
die
notwendige
Flexibilität
in
sich
verändernden
städtischen
Rahmenbedingungen
einschränken
kann.