markenrechtlichen
Markenrechtliche Fragen beziehen sich auf den rechtlichen Rahmen zum Schutz von Marken, also Kennzeichen, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von anderen unterscheiden. In Deutschland regelt das MarkenG den grundlegenden Schutz, ergänzt durch europäisches und internationales Markenrecht. Marken können Wörter, Logos, Bildmarken, Farben, dreidimensionale Formen oder Tonzeichen sein, sofern sie unterscheidungskräftig sind. Der Schutz entsteht in der Regel durch Eintragung, zunächst beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) für Deutschland oder auf EU-Ebene beim EUIPO für eine EU-weite Marke. Wichtige Voraussetzungen sind Neuheit, Unterscheidungskraft und Nicht-Beschreibung der Ware oder Dienstleistung.
Der markenrechtliche Schutz verleiht dem Inhaber das ausschließliche Nutzungsrecht in den registrierten Klassen gemäß der Nizza-Klassifikation.
International wird der Schutz durch das Madrider System (Madrid-Abkommen und Madrid-Protokoll) erleichtert, das eine zentrale Anmeldung