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haftungsrechtlich

Haftungsrechtlich bezeichnet im deutschen Recht die Fragen der Haftung für Schäden. Es gehört zum Zivilrecht und umfasst Regeln dazu, wann eine Person oder Organisation für Schäden infolge eigenes Verschuldens, vertraglicher Pflichtverletzungen oder gesetzlich vorgegebener Haftung einstehen muss. Der Ausdruck wird oft in Formulierungen wie „haftungsrechtlich relevant“ verwendet.

Zu den wichtigsten Bereichen gehören deliktische Haftung (Delikthaftung) nach dem BGB, insbesondere § 823 ff., vertragliche Haftung

Für Ansprüche auf Schadensersatz müssen in der Regel Rechtsgrund, Schaden, Kausalität und Verschulden (sofern keine Gefährdungshaftung

In der Praxis dient haftungsrechtliche Absicherung der Risikominimierung in Unternehmen. Vertragsgestaltung mit Haftungsausschlüssen, Haftungsbegrenzungen und Freistellungen

(§§
280
ff.
BGB)
bei
Pflichtverletzungen
aus
Verträgen,
sowie
gesetzliche
Haftung
in
besonderen
Rechtsbereichen
wie
Produkthaftung
(Produkthaftungsgesetz)
oder
Gefährdungshaftung
in
bestimmten
Vorschriften.
greift)
nachgewiesen
werden.
Rechtsfolgen
umfassen
Schadensersatz,
Kostenerstattung
und
ähnliche
Ansprüche.
Einwendungen
wie
Mitverschulden,
vertragliche
Haftungsbeschränkungen
oder
Verjährung
können
die
Haftung
beeinflussen.
ist
üblich.
Besonderes
Augenmerk
gilt
der
Geschäftsführer-
und
Gesellschafterhaftung
bei
Pflichtverletzungen.