einstöckig
Einstöckig bezeichnet in der Architektur und im Bauwesen ein Bauwerk, das nur eine Ebene über dem Boden besitzt; es verfügt über kein zweites Obergeschoss. Der Begriff leitet sich von den deutschen Wörtern eins und Stockwerk ab, wobei Stock das Stockwerk bedeutet. Im Gegensatz zu mehrstöckigen Gebäuden, bei denen mehrere Stockwerke übereinanderliegen, wird bei einstöckigen Bauten die Nutzfläche auf eine einzige Ebene verteilt.
Anwendungen: Einstöckige Bauformen finden sich vorwiegend bei Einfamilienhäusern, Bungalows, bestimmten Gewerbe- oder Lagerhallen sowie barrierefreien Konzepten.
Architektur und Gestaltung: Typische Merkmale sind rechteckige Grundrisse, flache oder geringe Dachhöhen und eine vergleichsweise große
Vorteile und Einschränkungen: Vorteile sind eine einfache Erschließung, bessere Barrierefreiheit und in manchen Fällen geringere Bau-
Historische Einordnung: Das einstöckige Wohnkonzept gewann insbesondere in der Nachkriegszeit in Deutschland und ländlichen Gebieten an