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beiläufig

Beiläufig ist ein deutsches Wort, das je nach Kontext als Adverb oder als attributiv verwendetes Adjektiv vorkommt. Als Adverb bedeutet es „irgendwo nebenbei, beiläufig, ohne besondere Absicht oder Hervorhebung“ und wird verwendet, um auszudrücken, dass etwas nur nebenbei erwähnt oder beobachtet wird. Beispiel: „Beiläufig erwähnte er, dass er den Vertrag unterschrieben hat.“ Als attributives Adjektiv beschreibt es eine Handlung oder Aussage, die auf eine unaufdringliche, lockere Weise erfolgt, zum Beispiel in „eine beiläufige Bemerkung“ oder „eine beiläufige Prüfung“.

Etymologisch stammt beiläufig aus der Verbindung von bei‑ (in der Nähe, während) und dem Wortstamm Lauf/Lauf,

Gebrauch und Bedeutung: Beiläufig wird häufig in schriftlicher Sprache verwendet, um Tonfall oder Priorität einer Information

Synonyme sind je nach Kontext nebenbei, unaufdringlich oder indirekt; als Gegenteile gelten absichtlich, ausdrücklich oder gezielt.

im
Sinne
von
etwas,
das
im
Verlauf
oder
nebenbei
geschieht.
Die
Vorstellung
ist,
dass
etwas
im
Umgang
oder
Verlauf
des
Geschehens
„mitläuft“
und
daher
nicht
im
Mittelpunkt
steht.
zu
kennzeichnen.
Es
deutet
an,
dass
etwas
nicht
absichtsvoll
oder
zentral
ist,
sondern
nur
am
Rande
erwähnt
wird.
In
der
Praxis
kann
es
auch
eine
Distanz
oder
Neutralität
signalisieren,
besonders
gegenüber
sensiblen
Themen.
Beiläufig
kann
sowohl
positive
als
auch
neutrale
Konnotation
tragen,
bleibt
aber
überwiegend
neutral
bzw.
sachlich.