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ablehnender

Ablehnender ist ein in der deutschen Sprache gebräuchlicher Begriff, der als Substantiv die Person bezeichnet, die etwas ablehnt. Er leitet sich vom Verb ablehnen ab und trägt das Agenten-Suffix -er. Im Deutschen wird er meist als Ablehnender (Plural: Ablehnende) gebraucht; der Begriff kann allgemein eine ablehnende Haltung oder spezifisch eine Person beschreiben, die einen Antrag, eine Idee oder eine Maßnahme ablehnt.

Verwendung findet der Begriff vor allem in formellen, analytischen Texten, in Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Medien.

Formen und Varianten: Als Nomen wird Ablehnender großgeschrieben. Als Adjektivform gibt es ablehnend; „eine ablehnende Haltung“

Siehe auch: Ablehnung, ablehnen, ablehnende Haltung. Etymologie: Von ablehnen, mit der Agentenbildung -er.

Er
dient
dazu,
Gegner
oder
Opponenten
zu
bezeichnen,
ohne
Namen
zu
nennen,
zum
Beispiel:
„In
der
Ausschusssitzung
trat
der
Ablehnende
als
Gegner
des
Vorhabens
auf.“
„Die
Ablehnenden
verwiesen
auf
finanzielle
Risiken.“
ist
üblicher,
als
„ein
ablehnender“
als
Adjektiv.
Die
Unterscheidung
zwischen
personengebundener
Verwendung
(ein
Ablehnender)
und
allgemeiner
Beschreibung
(eine
ablehnende
Haltung)
ist
in
der
Praxis
wichtig.