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abkommen

Abkommen ist ein deutscher Begriff für eine Vereinbarung, die zwischen Parteien getroffen wird und in der Regel in der internationalen Rechts- und Verwaltungssprache verwendet wird. Es kann formelle Verträge oder weniger formelle Verständigungen bezeichnen und ist sowohl bilateral als auch multilateral möglich.

Im Völkerverkehr werden Abkommen zwischen Staaten, internationalen Organisationen oder anderen politischen Akteuren verhandelt, um Rechte und

Inhaltlich enthalten Abkommen typischerweise Parteien, Zweck, Geltungsbereich, zentrale Rechte und Pflichten, Laufzeit, Regelungen zu Änderungen, Inkrafttreten

Verfahren: Verhandlungen, Unterzeichnung und in vielen Fällen Ratifikation durch nationale Stellen; im Völkerrecht bestimmt meist die

Unterscheidungen: Im Alltag werden Abkommen gelegentlich mit Verträgen gleichgesetzt. Rechtlich bedeutet Vertrag üblicherweise eine verbindliche vertragliche

Beispiele: Friedensabkommen, Handelsabkommen, Umweltabkommen; Abkommen spielen eine zentrale Rolle in der Diplomatie, dem Handelsrecht und internationaler

Pflichten
zu
bestimmten
Themen
festzulegen,
wie
Handel,
Sicherheit,
Umwelt
oder
Grenzregime.
und
Beendigung.
Die
rechtliche
Bindung
hängt
vom
Text
und
dem
geltenden
Recht
ab;
manche
Abkommen
sind
völkerrechtlich
verbindlich,
andere
politische
Verpflichtungen
oder
administrative
Absprachen.
Ratifikation
oder
Beitrat
die
Inkraftsetzung.
Manche
Abkommen
treten
auch
vorläufig
oder
erst
bei
bestimmten
Ereignissen
in
Kraft;
Ausstieg
ist
je
nach
Text
möglich.
Verpflichtung
mit
zivil-
oder
öffentlich-rechtlichem
Zwang,
während
Abkommen
breiter
gefasst
sein
kann
und
auch
nicht-bindende
Verständigungen
oder
politische
Zusagen
umfassen
kann.
Zusammenarbeit.