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Zweckverbänden

Zweckverbände sind eine Form der kommunalen Zusammenarbeit in Deutschland, bei der mehrere Gemeinden oder andere Träger der öffentlichen Hand bestimmte Aufgaben gemeinsam erfüllen. Sie bilden eine eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit und handeln in dem festgelegten Aufgabenbereich im öffentlichen Interesse. Zweckverbände ermöglichen es Kommunen, Ressourcen zu bündeln, um öffentliche Aufgaben effizienter und wirtschaftlicher zu erfüllen.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Satzung oder Rechtsakt, Mitglieder können Gemeinden, Kreise oder andere öffentlich‑rechtliche Träger sein.

Typische Aufgabenfelder sind Infrastruktur- und Dienstleistungen von allgemein öffentlichem Interesse, die grenzüberschreitend oder regional sinnvoller zu

Zweckverbände ermöglichen eine koordinierte Aufgabenwahrnehmung über kommunale Grenzen hinweg und dienen der Effizienzsteigerung sowie der gleichmäßigen

Typische
Leitungsstrukturen
umfassen
eine
Verbandsversammlung
(Vertreter
der
Mitgliedsgemeinden),
einen
Verbandsausschuss
bzw.
Verwaltungsrat
sowie
eine
Verbandsverwaltung.
Die
Verbandsversammlung
legt
grundsätzliche
Beschlüsse
fest,
der
Ausschuss
führt
die
Verwaltungsgeschäfte,
und
der
Verbandsvorsteher
vertritt
den
Verband
nach
außen.
Die
Aufgabenübertragung
erfolgt
durch
Beschluss
der
Mitgliedsgemeinden;
der
Zweckverband
handelt
im
eigenen
Namen
gegenüber
Dritten.
bewältigen
sind:
Wasser-
und
Abwasserwirtschaft,
Abfallentsorgung,
regionaler
öffentlicher
Personennahverkehr,
Feuerwehr-
oder
Katastrophenschutz,
Regionalplanung,
Umwelt-
und
Wirtschaftsförderung.
Finanziert
wird
der
Verband
durch
Beiträge
der
Mitgliedsgemeinden,
Gebühren
für
erbrachte
Leistungen,
Zuwendungen
und
Fördermittel.
Die
Rechtsaufsicht
liegt
häufig
bei
einer
überörtlichen
Behörde;
die
Haftung
gliedert
sich
nach
der
Satzung
und
der
rechtlichen
Struktur
des
Verbandes.
Versorgung
der
Bürger.