Zweckverbänden
Zweckverbände sind eine Form der kommunalen Zusammenarbeit in Deutschland, bei der mehrere Gemeinden oder andere Träger der öffentlichen Hand bestimmte Aufgaben gemeinsam erfüllen. Sie bilden eine eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit und handeln in dem festgelegten Aufgabenbereich im öffentlichen Interesse. Zweckverbände ermöglichen es Kommunen, Ressourcen zu bündeln, um öffentliche Aufgaben effizienter und wirtschaftlicher zu erfüllen.
Der Zusammenschluss erfolgt durch Satzung oder Rechtsakt, Mitglieder können Gemeinden, Kreise oder andere öffentlich‑rechtliche Träger sein.
Typische Aufgabenfelder sind Infrastruktur- und Dienstleistungen von allgemein öffentlichem Interesse, die grenzüberschreitend oder regional sinnvoller zu
Zweckverbände ermöglichen eine koordinierte Aufgabenwahrnehmung über kommunale Grenzen hinweg und dienen der Effizienzsteigerung sowie der gleichmäßigen