Home

Zustellort

Zustellort bezeichnet im Logistik- und Rechtskontext den Ort, an dem eine Ware, Sendung oder Rechtsdokumente dem Empfänger übergeben wird oder zu übergeben ist. In der Praxis wird der Zustellort von Vertrag, Versanddienstleister oder gesetzlicher Regelung bestimmt und kann von der gewöhnlichen Lieferadresse abweichen. Typische Beispiele sind die Wohnadresse des Empfängers, der Arbeitsplatz, eine Packstation, ein Postfach oder eine andere Empfangsstelle, zu der der Versanddienstleister Zugang hat.

Im Handels- und Vertragsrecht wirkt der Zustellort als Bestimmungsort für die Übergabe der Ware bzw. die Zustellung

Für Paket- und Briefdienste ist der Zustellort zudem ein praktischer Begriff in der Adressierung und Zustellplanung.

Zustellort unterscheidet sich vom Lieferort: Erst der Lieferort bezeichnet den vertraglich vorgesehenen Ort der Bereitstellung der

eines
Dokuments.
Die
Wahl
des
Zustellortes
beeinflusst,
wann
Gefahr
oder
Verlust
der
Ware
vom
Verkäufer
bzw.
Versanddienstleister
auf
den
Käufer
übergeht
und
wer
im
Fall
von
Nichtaufnahme
oder
Rücksendung
haftet.
Oft
gilt:
Der
Zustellort
wird
vertraglich
festgelegt;
fehlt
eine
Festlegung,
gelten
die
üblichen
Empfangspunkte
wie
der
Geschäftssitz
oder
der
Wohnsitz
des
Empfängers.
Moderne
Carrier
bieten
alternative
Zustellorte
wie
Packstationen,
Filialen
oder
Abholstellen,
um
Flexibilität
zu
ermöglichen.
Ware,
während
der
Zustellort
der
tatsächliche
Ort
der
physischen
Übergabe
an
den
Empfänger
sein
kann.
Beide
Begriffe
beeinflussen
Compliance,
Fristen
und
Haftung
im
Versandprozess.