Zustellort
Zustellort bezeichnet im Logistik- und Rechtskontext den Ort, an dem eine Ware, Sendung oder Rechtsdokumente dem Empfänger übergeben wird oder zu übergeben ist. In der Praxis wird der Zustellort von Vertrag, Versanddienstleister oder gesetzlicher Regelung bestimmt und kann von der gewöhnlichen Lieferadresse abweichen. Typische Beispiele sind die Wohnadresse des Empfängers, der Arbeitsplatz, eine Packstation, ein Postfach oder eine andere Empfangsstelle, zu der der Versanddienstleister Zugang hat.
Im Handels- und Vertragsrecht wirkt der Zustellort als Bestimmungsort für die Übergabe der Ware bzw. die Zustellung
Für Paket- und Briefdienste ist der Zustellort zudem ein praktischer Begriff in der Adressierung und Zustellplanung.
Zustellort unterscheidet sich vom Lieferort: Erst der Lieferort bezeichnet den vertraglich vorgesehenen Ort der Bereitstellung der